An der Untertrave“: Ab 28. August 2017 nur noch stadtauswärts befahrbar
Fotos: TBF/Holger Kröger · Beginn der zweiten Bauphase. “An der Untertrave“ ab Montag, 28. August 2017, nur noch stadtauswärts befahrbar ·Ab Montag, den 28. August 2017, beginnt die zweite Bauphase zur Umgestaltung der Untertrave und des Drehbrückenplatzes. Im Zuge dessen wird ab diesem Tag die bereits kommunizierte Einbahnstraßenregelung für den Durchgangsverkehr in Richtung Hubbrücke, voraussichtlich bis zur Gesamtfertigstellung am 30. November 2018, greifen. Das heißt, dass es nur noch eine Fahrtrichtung in Richtung der Hubbrücke / Kanalstraße in der Straße „An der Untertrave“, also stadtauswärts geben wird. Die Verkehrsführung wird dabei bautenstandsabhängig über Provisorien erfolgen.
Der Verkehr aus den Straßen „Alsheide“, „Große und Kleine Altefähre“ wird dann jeweils nur nach rechts in Richtung „Hubbrücke“ / „Kanalstraße“ abfließen können.
Um für die Anlieger eine bessere Erreichbarkeit des Quartiers zu ermöglichen, ist die Untertrave von der Kanalstraße kommend bis zur Einmündung „Große Altefähre“ für den Kfz-Verkehr in beiden Richtungen befahrbar. Die Engelsgrube ist im Rahmen der Einbahnstraßenregelung von der Untertrave aus wie gewohnt anfahrbar, eine Ausfahrt ist jedoch nur in Richtung „Koberg/Breite Straße“ möglich.
In der zweiten Bauphase, die bis Ende September vorgesehen ist, wird der Kanalbau vorangetrieben und bereits größere zusammenhängende Oberflächenbeläge beim Drehbrückenplatz und entlang der Untertrave in Einmündungsbereich der Engelsgrube aufgenommen, um diese Flächen, die zum Grabungsschutzgebiet „Innere Stadt“ der Hansestadt Lübeck gehören, den archäologischen Untersuchungen so rechtzeitig zur Auswertung zur Verfügung zu stellen, dass die möglicherweise zeitintensiven Dokumentationsarbeiten oder Bergungen eventueller Funde nicht die straffe Terminierung der Baudurchführung wesentlich beeinflussen. Sobald durch die Archäologie Flächen freigegeben werden, erfolgen unverzüglich die weiteren Tiefbauarbeiten, zu denen die Verlegung von Anschlussleitungen und Kabeln und dann der abschließende Aufbau der Oberflächen gehören.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist bemüht, den Umfang der daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen und andere Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zwangsläufig mit der Baumaßnahme verbundenen Behinderungen.