Arbeiten zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs haben begonnen – Andreas Breitner: Finanzsituation uneinheitlich – Mittel gerechter verteilen
Das Innenministerium hat mit den Arbeiten an einem der größten kommunalpolitischen Reformvorhaben der Landesregierung begonnen. Es geht um die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Verteilung der Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich den unterschiedlichen Finanzbedarfen noch angemessen gerecht wird. Der entsprechende Gesetzentwurf für ein neues Finanzausgleichsgesetz (FAG) soll im Sommer nächsten Jahres in einem ersten Durchgang das Kabinett passieren; 2015 soll die Reform nach den Plänen des Innenministeriums in Kraft treten. „“Das geschieht in einem vertrauensvollen Dialog mit der kommunalen Familie““, sagte Innenminister Andreas Breitner am Dienstag (28. August) in Kiel.
Ein zwölfköpfiger Beirat mit je zwei Vertretern der vier Kommunalen Landesverbände, des Innenministeriums und des Finanzministeriums ist bereits an diesem Montag unter Leitung von Innenstaatssekretär Bernd Küpperbusch zusammengetreten. Er soll die Erarbeitung des Gesetzentwurfes fachlich begleiten und mögliche Inhalte des neuen Gesetzes gründlich diskutieren. „“Das neue Finanzausgleichsgesetz soll ein Gemeinschaftsprodukt von Land und Kommunen werden““, sagte Breitner. Man werde sich vermutlich am Ende nicht über alles einig sein, aber man werde zuvor über alles intensiv, konstruktiv und mit Respekt und dem Willen zur Einigung reden.
Nach Ansicht von Innenminister Andreas Breitner stellt sich die Finanzsituation der schleswig-holsteinischen Gemeinden sehr uneinheitlich dar. Während die überwiegende Mehrzahl der Kommunen in der Vergangenheit ihren Haushalt ausgleichen konnte, hätten einige Kommunen mit häufigen Fehlbeträgen zu kämpfen. Bei der FAG-Reform geht es für Breitner im Kern darum, welche Kriterien und Mechanismen eine gerechtere, effizientere und transparente Verteilung der Mittel am besten gewährleisten. In diesem Jahr werden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs rund 1,14 Milliarden Euro an die Kreise, Städte und Gemeinden verteilt.