Arbeitsminister Garg: Schleswig-Holstein für SGB II Reform
KIEL/ BERLIN. Heute berät in Berlin der Vermittlungsausschuss über das Ergebnis der Arbeitsgruppe zur SGB II Reform. Am Freitag ist die Bundesratsentscheidung zu dem Kompromissvorschlag. Dazu betonte Arbeitsminister Dr. Heiner Garg:“„Für Kinder, Leistungsempfänger und Kommunen in Schleswig-Holstein bringt die Einigung deutliche Verbesserungen. Schleswig-Holstein wird dem Kompromiss zustimmen“.“
Zu der vorgesehenen Einigung gehört:
* SGB II-Regelsatz- Erhöhung: Rückwirkend ab 1. Januar 2011 um monatlich fünf auf 364 Euro. Ab Januar 2012 wird der Regelsatz um weitere 3 Euro angepasst werden. In Schleswig-Holstein beziehen rund 150.000 Erwachsene Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
* Bildungs- und Teilhabepaket: Kinder in Bedarfsgemeinschaften und von Geringverdienern (Kinder aus Familien mit Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbezug) profitieren durch das umfangreiche Bildungs- und Teilhabepaket von der Neuregelung. Unter anderem werden die Kosten für ein warmes Mittagessen in der Schule oder KiTa, Ausflüge und Klassenfahrten sowie Kosten für Nachhilfe und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. im Sportverein, bezuschusst. Das Bildungs- und Teilhabepaket soll in kommunaler Zuständigkeit durchgeführt werden. In Schleswig-Holstein leben rund 70.000 Kinder in Bedarfsgemeinschaften. Für sie stehen rund 25 Millionen Euro mehr zur Verfügung.
* Bundesmittel für Kommunen: Der Bund übernimmt ab 2012 in drei Schritten die Kosten für die Grundsicherung im Alter, die er ab 2014 komplett finanziert. Für Schleswig-Holstein bedeutet das nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages alleine bis 2015 eine Entlastung der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte um rund 500 Mio. Euro. Zusätzlich sollen die Gemeinden bundesweit bis 2013 jährlich 400 Millionen Euro, die sie für warme Mittagessen in Schule, Hort oder Kita und für Schulsozialarbeiter einsetzen können, erhalten.
Der Bund wird die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft um gut 10 % auf 35,8 % erhöhen, als Ausgleich für die kommunale Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Dieser Betrag wird für die Jahre 2011 bis 2013 festgeschrieben. Ab 2014 erfolgt jährlich eine Überprüfung auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben für das Bildungs – und Teilhabepaket. Für Schleswig-Holsteins Kreise und kreisfreien Städte bedeutet dies eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und für Heizung von gegenwärtig rund 40 Mio. Euro jährlich
* Kompromiss bei Lohnuntergrenzen: Es wird in der Zeitarbeit – über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – sowie im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in der Weiterbildungsbranche eine Lohnuntergrenze geben. Insgesamt werden davon bundesweit rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer umfasst.