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Asbesttransport: Glawe: Rechtsgutachten in Auftrag gegeben

Die Landesregierung hat am Freitag eine Berliner Fachkanzlei mit der Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Asbesttransporten auf die Deponie Ihlenberg beauftragt. „Wir nehmen die von Anwohnern und Umweltschützern geäußerten Bedenken sehr ernst“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe am Freitag im Schweriner Landtag. „Asbesttrans-porte, die eine nicht hinnehmbare Gefährdung unserer Bevölkerung zur Folge hätten, werden in Mecklenburg-Vorpommern nicht stattfinden.“Mit der Erstellung des Gutachtens wurde die Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Kollegen aus Berlin beauftragt. Die Kanzlei ist auf dem Gebiet des Umweltrechts ausgewiesen kompetent und erfahren. „Die Rechtsgutachter werden sich im Rahmen ihrer rechtlichen Bewertung insbesondere damit befassen, ob die vorgesehene Art und Weise der Transporte des asbesthaltigen Schlamms sowie die zugehörigen Entladevorgänge mit geltendem Recht vereinbar sind“, sagte Glawe. Erste Ergebnisse des Rechtsgutachtens werden der Landesregierung voraussichtlich Mitte Januar 2012 vorliegen.

 

„Wir haben ein hohes Interesse daran, bestehende Zweifel an den geplanten Transporten auf allen Seiten auszuräumen und das rechtlich geforderte Maß an Sicherheit zu gewährleisten“, sagte Glawe. „Die Landesregierung hat immer gesagt, dass die Transporte nur stattfinden können, wenn sie mit gelten-dem Recht vereinbar sind. Dieses Höchstmaß an rechtlicher Gewissheit soll nun erzielt werden.“

 

Hintergrund ist die Diskussion um den geplanten Transport von 145.000 Tonnen Asbestmüll aus Niedersachsen auf die landeseigene Deponie Ihlenberg bei Schönberg (Kreis Nord-westmecklenburg). Für den Transport des asbesthaltigen Schlamms waren Ende Oktober und Anfang November Mess-fahrten durchgeführt worden. Der damit beauftragte Tech-nische Überwachungsverein (TÜV) hat bei den untersuchten Transporten keine Freisetzung von „gefährlichen Mengen“ festgestellt.

 

Die niedersächsischen Behörden hatten daraufhin das TÜV-Gutachten geprüft und einen Verzicht auf die luftdichte Verpackung in sogenannte Big-Bags für zulässig erklärt. Es seien aus niedersächsischer Sicht keine belastbaren Gründe zu erkennen, die eine Untersagung des Transportes in loser Schüttung rechtfertigen würden.

 

„Ob die Asbestabfälle während des Transportes einer Verpackung bedürfen, wird bei dem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ebenfalls geprüft“, sagte Glawe. „Die Gestal-tung und Absicherung eines öffentlich nachvollziehbaren und rechtssicheren Verfahrens wird für die Landesregierung auch im Weiteren die wesentliche Grundlage ihres Handelns sein.“