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Bald arbeitslos? Keine Zeit verlieren und Nachteile vermeiden!

Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollte die Arbeitsuche rechtzeitig gestartet und die Ansprüche auf Arbeitslosengeld gesichert werden. „Pro Monat melden sich in Lübeck und Ostholstein rund 1.000 Frauen und Männer aus einer Erwerbstätigkeit arbeitslos. Damit so schnell wie möglich über den Antrag auf Arbeitslosengeld I entschieden werden kann, sollte Folgendes beachtet werden“, empfiehlt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Lübeck.

1.         Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen sich Arbeitnehmer mindestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfahren sie vom Jobverlust in einer kürzeren Zeitspanne, ist die Arbeitsagentur innerhalb von drei Arbeitstagen zu informieren. Die Arbeitsuchendmeldung ist bequem von zu Hause per Telefon oder online, aber auch persönlich möglich. Wenn sich in der Zwischenzeit kein neuer Job oder eine Vertragsverlängerung ergibt, sollte die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen. Frühestens ab diesem Tag kann Arbeitslosengeld gewährt werden.

2.         Antrag auf Arbeitslosengeld

Die Antragsunterlagen erhält man in der Arbeitsagentur.

Neu: Der An­trag kann auch online gestellt und als ausgefüllter Onlinevordruck übermittelt werden. Über www.arbeitsagentur.de > eService > Arbeitslosengeld beantragen.

3.         Erforderliche Antragsunterlagen

Um über den Antrag entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

·         Antragsvordruck, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

·         Arbeitsbescheinigung, vom Arbeitsgeber ausgefüllt

·         Nachweis über Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliches

·         Stellungnahme zur Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses

·         Nachweis über die Lohnsteuerklasse

Wichtig: Sollte sich die Ausstellung der benötigten Arbeitsbescheinigung durch den früheren Arbeitgeber verzögern, können Ersatzdokumente eingereicht werden, etwa der Arbeitsvertrag oder Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

4.         Rückgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld

Um eine möglichst schnelle Zahlung des Arbeitslosengeldes – und damit auch den Krankenversicherungsschutz – zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die vereinbarten Termine für die Rückgabe eingehalten werden.

„Für die Rückgabe des Antrags und der dazu gehörenden Unterlagen stehen zwei Wege zur Verfügung. Er kann per Post zugeschickt werden. Die einheitliche Postanschrift für Lübeck und alle Geschäftsstellen in Ostholstein lautet dabei: Agentur für Arbeit Lübeck, 23541 Lübeck. Wer ihn persönlich einreichen möchte, sollte unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 einen Termin vereinbaren“, rät Werner.