Bauen & Wohnen

Bau von Wohnungen nicht durch Verlängerung der Mietpreisbindung behindern

Bau von Wohnungen nicht durch Verlängerung der Mietpreisbindung behindern

Mit einem Antrag fordert die SPD die Einführung einer optionalen 30-jährigen Bindungslaufzeit auf alle Mietwohnungen im 1. Förderweg im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Die CDU lehnt eine Ausweitung der Bindungslaufzeit ab, da sie den Neubau von Wohnungen behindert, statt ihn zu fördern.

Dazu erklärt Jörg Hamann, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Angesichts der Wohnungsknappheit ist die Forderung der SPD nach einer Verlängerung der Mietpreisbindung auf 30 Jahre reiner Aktionismus. Will die SPD etwa davon ablenken, dass sie im zweiten Jahr in Folge ihr Wahlversprechen bricht, im Jahr 6.000 Wohnungen neu zu bauen? Solch eine Ausdehnung behindert Neubauten, anstatt diese zu fördern. Es sollte der SPD-Fraktion zu denken geben, wenn die SPD-geführte Baubehörde mitteilt, dass es keinen Bedarf für eine Erhöhung gibt und die Nachfragen für die jetzt schon in einigen Stadtteilen bestehende Möglichkeit einer Verlängerung der Mietpreisbindung von 15 auf 20 Jahre sehr gering ist. Völlig unverständlich ist zudem die Forderung, Investoren bei der Vergabe von städtischen Flächen zu bevorzugen, wenn sie sich auf die längere Bindungslaufzeit verpflichten. Das bremst schnelle Entscheidungen und bläht lediglich die Bürokratie auf. Der Senat wäre gut beraten, sich endlich darauf zu konzentrieren, Bauanträge schnell abzuarbeiten, anstatt ständig neue Bürokratiemonster zu erschaffen und dadurch Investoren ins Umland zu vertreiben.“

 

Hintergrund:

1. und 2. Förderweg dienen dem Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Unterstützt werden insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind. Hierfür wurden zwei Förderwege entwickelt:

– Nach dem 1. Förderweg ist eine Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) um bis zu 30 Prozent (bei Seniorenwohnungen bis zu 50 Prozent) zulässig.

– Nach dem 2. Förderweg kann die Einkommensgrenze die Einkommensgrenze um bis zu 60 Prozent überschritten werden.

– Die Einkommensgrenzen sind: Alleinstehende 11.760 Euro, 2-Personenhaus 17.077 Euro und jede weitere Person 4.090 Euro.