Belehrungen im Gesundheitsamt entfallen an zwei Terminen
Der Bereich Gesundheitsamt informiert darüber, dass die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz am Donnerstag, 2. April, sowie am Donnerstag, 30. April 2015, jeweils um 16 Uhr entfallen. Die Belehrungstermine um 14 Uhr finden an beiden Tagen statt.