Verkehr

Berlin macht Weg für A20 frei

Eine bislang einzigartige Garantie für die Fertigstellung der A20 hat der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, abgegeben. Sie sei das vordringliche und planerisch am weitesten fortgeschrittene Verkehrsprojekt in Norddeutschland.

Außerdem arbeite Niedersachsen mit Nachdruck an den Anschlüssen südlich der Elbe, sagte er auf dem „1. Tag der NordLogistik“ am 14. Mai in Laboe. Mit dieser Aussage trat der Politiker von Zeit zu Zeit aus Hamburg und dem östlichen Holstein aufkommenden Forderungen, die A21 mit östlicher Elbquerung vorzuziehen, entgegen.
Verbindliche Reihenfolge aus Berlin: A20, A21, A39

Bevor für die A21 überhaupt Planungsmittel bereitgestellt werden könnten, müsse sie erst in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden, sagte Ferlemann. Er nannte folgende verbindliche Reihenfolge: A20, A21 (Bargteheide – Winsen), A39 (Wolfsburg – Lüneburg).

Auch Hamburgs Wirtschaftssektor Frank Horch bekannte sich vor den 200 Logistikern zur „Ahrensburger Liste“ der vorrangigen Verkehrsvorhaben im Norden mit der A20 an der Spitze. Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager sicherte zu, dass bis Ende 2012 für alle Abschnitte Baurecht vorliegen werde.
Norden genießt Vorrang

Ferlemann unterstrich, dass der Norden bei der Vergabe von Mitteln für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf längere Zeit Vorrang genießen werde. Allein die Konstellation der handelnden Personen in den Küstenländern wie in Berlin sei dafür so günstig wie nie zuvor. Im Einzelnen nannte er die Y-Trasse, die Eisenbahngabel Hannover – Bremen/Hamburg sowie die Hafenquerspange, die im Süden Hamburgs die A1 mit der A7 verknüpfen soll und damit diese Autobahnen auch nachhaltig vom innerstädtischen Verkehr entlasten wird.
Elbvertiefung

Ausgiebig befasste sich Ferlemann mit der Elbvertiefung. Wie auch Horch legte er sich auf folgenden Zeitplan fest: Planfeststellungsbeschluss Ende 2011, Beginn der Baggerarbeiten Anfang 2012. Lediglich zu einer – wahrscheinlichen – Klage gegen das Vorhaben durch Umweltschutzorganisationen sagte er: „“Da sind wir in Gottes Hand.““ Hilfreich sei aber, dass die Fahrrinnenanpassung zu den vom Beschleunigungsgesetz zur Verbesserung der Infrastruktur betroffenen Maßnahmen zählt. Damit gebe es nur eine juristische Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Seine Zuversicht stützt der Politiker auf den jetzt von der EU vorgelegten und bereits beantworteten Fragenkatalog zur Abwägung der ökonomischen und ökologischen Aspekte. Mit der abschließenden Stellungnahme aus Brüssel rechnet Ferlemann noch vor der Sommerpause. Parallel dazu geht er davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die letzten Bedenken in Niedersachsen nach der Klärung der Deichsicherheit ausgeräumt werden können. Sie betreffen den Obstbau im Alten Land und die durch die Vertiefung elbaufwärts vorrückende Brackwasserzone. Brackwasser ist ungeeignet für die Bewässerung der Plantagen. Damit wäre der Weg für die Einvernehmenserklärung der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen frei.