BfL: Gefälligkeitsgutachten sind irrelevant
Die erneute Diskussion um Leben und Tod von Braunbär Bruno wurde durch ein tendenziöses „Sachverständigtengutachten“ angeschoben. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz (DJGT) in Berlin wurde von der Lübecker „Bürgerinitiative gegen den Tierpark“ im Spätsommer d. J. eingeschaltet. Sie wiederum beauftragten Diana Plange, Vorstandsmitglied der Erna-Graff-Stiftung, in deren Räumlichkeiten ebenfalls die DJGT untergebracht ist, mit dem Gutachten. Nach eigenen Aussagen besuchte Frau Plange als „Privatperson“ in Begleitung zweier Juristinnen den Lübecker Tierpark und kam schon nach 90-minütiger Begehung und „Untersuchung“ durch Gitterstäbe hindurch zur Euthanasie-Empfehlung für Braunbär Bruno. Warum das alles? Die rot-rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit hatte bereits im September 2008 das Ende des Tierparks beschlossen und einen Investor, der alle Tiere übernommen hätte, erfolgreich vergrault. Der Lübecker Bürgerinitiative reichte das aber immer noch nicht, fleißig demonstrierte sie weiter unter dem Motto „Ruhe gibt es nicht – bis jeder Käfig leer ist“. Da die Umsiedlung des alten Bären nicht unproblematisch erscheint, wurden ihm nun flugs große Leiden angedichtet. Eine einfache Lösung, durch seine Tötung wäre das Gehege alsbald frei. Einfach – aber auch durchschaubar, und vor allem ungerecht. Der tatsächliche Tierschutz soll hier offenbar einer Lebensphilosophie, die sich grundsätzlich gegen Tierhaltung in Gehegen wendet, zum Opfer fallen. Die Bürger für Lübeck (BfL) lehnen jegliche Zwangsbeglückung der Menschheit ab und fordern, im Rahmen einer ausgewogenen Berichterstattung auch die Berücksichtigung weiterer bereits vorliegender seriöser Gutachten, die sich allerdings in ihrem Fazit von dem Gefälligkeitsgutachten grundlegend unterscheiden.