BfL: Keine Sitzblockaden, keinen Rechtsbruch
V.i.S.d.P. Dr. Raimund Mildner
Die BfL-Fraktion zeigt Verständnis für die Kritik der GdP an Politikern und unterstützt auch Innensenator Möller in seiner Bewertung, den rot-rot-grünen Bürgerschaftsbeschluss auf Verbot der Neo-Nazi-Demo nicht umzusetzen. So groß die Aversion und Antipathie gegen den Aufmarsch und das Anliegen der Neo-Nazis auch sein mögen, das Versammlungsrecht genießt in unserer Demokratie höchsten Verfassungsschutz, und so soll es auch bleiben. Fügt man einem Unrecht ein weiteres hinzu, kann daraus kein Recht erwachsen, sondern nur doppeltes Unrecht. Der Aufruf zu einer auch friedlichen Sitzblockade bleibt ein Aufruf zum Rechtsbruch. So sehr man menschlich auch die Emotionen der Gegendemonstranten verstehen und nachvollziehen kann, die „tolerierten“ Sitzblockaden aus dem letzten Jahr haben für die Polizei ein gerichtliches Nachspiel: Die Fortsetzungsfeststellungsklage wird erst noch verhandelt. Eine unfaire Aktion: Die Einen verursachen, die Anderen werden zur Verantwortung gezogen.
Die BfL-Fraktion begrüßt, dass zum zweiten Mal in Folge in einem – über alle Fraktionsgrenzen hinweg – gemeinsamen Aufruf alle demokratisch gesinnten Kräfte in Lübeck zum friedlichen Erinnern und Handeln aus Anlass der Neo-Nazi-Demonstration motiviert werden. Wir erwarten dabei aber auch von allen Teilnehmern, also auch den Gegendemonstranten, verfassungstreues Handeln, somit den Verzicht auf Blockaden, keine Anwendung von Gewalt und keine Eigentumsdelikte. Der alte demokratische Konsens, Radikalismus und Extremismus auf allen Seiten zu bekämpfen, muss Bestand haben. Wir stehen für die Rückbesinnung auf das Absolute und Unveräußerliche, nämlich auf die Einhaltung der Regeln unseres Rechtsstaates.