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BKA: Bundesinnenministerin Nancy Faeser besucht das BKA Einladung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter

Wiesbaden (ots) – Nancy Faeser, Bundesministerin für Inneres und Heimat, wird am kommenden Montag, 23. Mai 2022, das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden besuchen. Vor Ort wird sie sich ein Bild davon machen, wie das BKA die Schwerpunkte im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung umsetzt. Begrüßt wird die Ministerin durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch. Im Anschluss an die Veranstaltung stehen sowohl Bundesinnenministerin Nancy Faeser als auch BKA-Präsident Holger Münch für Fragen der Medien zur Verfügung. Nach kurzen einleitenden Statements und einer Fragerunde besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass interessierte Medienvertreterinnen und Medienvertreter die Ausstellung besuchen, mit der Mitarbeitende des BKA die Ministerin informiert haben. Die Ministerin und der BKA-Präsident stehen dort auch für individuelle O-Töne zur Verfügung. Die Ausstellung informiert über die Arbeit des BKA in den Phänomenbereichen Organisierte Kriminalität, Politisch Motivierte Kriminalität und Cybercrime. Ein weiteres Thema wird der Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern sein. Medienvertreterinnen und Medienvertreter haben die Möglichkeit, Fotos und Schnittbilder der gezeigten Exponate zu fertigen, unter anderem werden sichergestellte illegale Betäubungsmittel Teil der Präsentation sein. Die Pressekonferenz ist als Präsenzveranstaltung geplant. Wir bitten Sie mit Hinblick auf die Corona-Situation darum, mit möglichst kleinen Teams zu erscheinen. Die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sind einzuhalten. Bitte denken Sie auch an Ihren Mund-Nasen-Schutz. Ablauf und Uhrzeiten: Wann: Montag, 23. Mai 2022 Wo: BKA-Standort W8, Marie-Curie-Str. 1, 65189 Wiesbaden. Parkplätze stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Ablauf: Ab 09:45 Uhr: Einlass für Medienvertreterinnen und Medienvertreter. An der Wache erhalten Sie Ihren Besucherausweis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass stichprobenartig Taschenkontrollen durchgeführt werden und daher ein gewisser Vorlauf zur Veranstaltung einzuplanen ist. 10:30 Uhr: Statements und Fragerunde mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes 10:50 Uhr – 11:05 Uhr: Möglichkeit für individuelle O-Töne und Schnittbilder Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter: Für die Veranstaltung ist eine Akkreditierung erforderlich. Das dafür notwendige Formular finden Sie unter www.bka.de/Presseakkreditierung. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es mitsamt einem gescannten Personaldokument an pressestelle@bka.bund.de. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit einem Ü-Wagen anreisen. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 19. Mai 2022, 15 Uhr. Rechtliche Informationen zur Datenerhebung An dieser Veranstaltung nehmen u.a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil. Der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eine gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA). Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKAG obliegt dem BKA zudem der innere Schutz der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonders festzulegenden Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten. Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Schutzauftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die im Rahmen der Veranstaltung in die räumliche Nähe der vom BKA zu schützenden Personen bzw. in deren Aufenthaltsräume gelangen oder gelangen können. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen. Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Schutzaufgaben gemäß § 6 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.

Quelle: presseportal.de