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BKA: Bundeslagebild Menschenhandel 2012

Wiesbaden (ots) – Rund 500 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – Mehrzahl der ausländischen Opfer stammt aus EU-Mitgliedstaaten Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 491 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um knapp zwei Prozent (2011: 482). Die Zahl der Begleitdelikte, also der Straftaten, die im Zusammenhang mit den Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ermittelt wurden, hat deutlich zugenommen. Hier geht es insbesondere um Gewaltdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Fälschungs- und Schleusungsdelikte. Die Zahl der wegen Verdachts des Menschenhandels registrierten Tatverdächtigen betrug 769 und damit rund zwei Prozent mehr als im Vorjahr (2011: 753). Bei den Tatverdächtigen dominierten mit einem Anteil von 31 Prozent erneut deutsche Staatsangehörige. Den größten Anteil bei den ausländischen Tatverdächtigen (gesamt: 528) stellten bulgarische (174) und rumänische (105) Staatsangehörige. Pro Ermittlungsverfahren wurden durchschnittlich weniger als zwei Tatverdächtige ermittelt. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass sich hinter den Straftaten komplexe Täterstrukturen und Organisationen verbergen, zu denen nicht nur Zuhälter gehören, sondern auch Geldwäscher, Urkundenfälscher und Schleuser. Hier zeigen sich die Schwierigkeiten der Strafverfolgungsbehörden, die international organisierten Strukturen umfassend aufzuklären. Die Anzahl der Opfer ist mit 612 um knapp fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr (2011: 640) gesunken. Entsprechend der Entwicklung in den vergangenen Jahren stammte auch 2011 der Großteil der Opfer (89 Prozent) aus dem europäischen Raum. Insbesondere die Zahl der bulgarischen Opfer ist im Gegensatz zum Vorjahr stark angestiegen (+ 58 Prozent), während die Zahl der rumänischen Opfer um 22 Prozent gesunken ist. Die Mehrzahl der festgestellten Opfer war unter 21 Jahre (52 Prozent). Hieran zeigt sich, dass im Prostitutionsmilieu die „Nachfrage“ für jüngere Prostituierte hoch ist. Rund 17 Prozent aller Opfer waren minderjährig. Zwölf der ermittelten Opfer waren sogar unter 14 Jahre alt. Diese wurden nahezu ausschließlich in einer regionalen homosexuellen „Stricherszene“ angetroffen. Trotz fortgesetzter Kontrollmaßnahmen ist die Anzahl der nigerianischen Tatverdächtigen und Opfer im Jahr 2012 in Deutschland rückläufig. Hier ist jedoch von einem vergleichsweise hohen Dunkelfeld auszugehen. Erhebungen auf europäischer Ebene zeigen, dass sich die kriminellen Strukturen nigerianischer Gruppen durch eine abgeschottete, auf persönlichen Kontakten basierende Organisation auszeichnen. Dies ermöglicht den Tätern, flexibel auf polizeiliche Maßnahmen zu reagieren und sich Kontrollmaßnahmen zu entziehen. Ohnehin bedürfen die niedrigen Fallzahlen im Bereich des Menschenhandels einer differenzierten Betrachtung. Es handelt sich um ein Kontrolldelikt, das heißt Umfang und Intensität von Kontrollmaßnahmen spiegeln die Anzahl festgestellter Delikte wider. Ohne Kontrollmaßnahmen können Opfer des Menschenhandels nicht identifiziert und das Dunkelfeld nicht aufgehellt werden. Dem steht gegenüber, dass sich gerade durch eine fehlende Regulierung ein vielschichtiges, wenig kontrolliertes Prostitutionsmilieu entwickelt hat, in dem es vielfältige Möglichkeiten der Ausbeutung gibt, zum Beispiel Terminwohnungen, Flatratebordelle und Straßenstrich. Darüber hinaus ist der Personalbeweis in Form belastender Aussagen der Opfer weiterhin von zentraler Bedeutung für die Strafverfolgung von Menschenhändlern. Die Opfer aber sind häufig aufgrund fehlenden Opferempfindens oder aus Angst nicht zu einer Aussage bereit. Für 2013 ist beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit ähnlichen Fallzahlen wie für 2012 zu rechnen. Sowohl die Zahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren als auch die Anzahl von Opfern und Tatverdächtigen bewegte sich in den letzten Jahren auf einem relativ gleichbleibenden Niveau. Da sich die Rahmenbedingungen, wie die fehlende Regulierung im Prostitutionsbereich und die mangelnde Praxistauglichkeit der Straftatbestände nicht verändert haben, dürfte es für 2013 zu vergleichbaren Fallzahlen kommen. Änderungen sind frühestens nach Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zu erwarten. BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Im Bereich des Menschenhandels müssen wir von einem hohen Dunkelfeld ausgehen. Ich begrüße daher ausdrücklich die Vorschläge im Koalitionsvertrag zum Schutz von Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die beabsichtigte Schaffung ordnungsbehördlicher Kontrollmöglichkeiten wird dazu beitragen, mehr Fälle des Menschenhandels aufdecken und verfolgen zu können. Die angestrebte Änderung des Straftatbestandes wird die Strafverfolgungsbehörden zudem weniger abhängig machen von den Aussagen der Opfer. Auch das wird unseren Kampf gegen diese Art der organisierten Kriminalität erheblich unterstützen.“ Weitere Einzelheiten sowie die Lagebilder der letzten Jahre finden Sie auf der Homepage des BKA unter www.bka.de unter Themen A – Z / Menschenhandel. Rückfragen bitte an: Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de

Quelle: presseportal.de