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BKA: Die Bundespolizei (BPol) und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor einer aktuellen Erpressungsvariante durch Schadsoftware: Erpresser missbraucht Polizei-Logos

Wiesbaden (ots) – Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser vor einem aggressiven Computervirus. Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich dann selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine „Strafe“ in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes „uKash“ entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden (siehe unter http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7).

Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider. Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt: Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten: Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten Rechners erfolgen kann.

Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht – Halten Sie deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.