BKA: Erneut falsche Berichterstattung in der F.A.S zu Arbeitsprozessen im BKA im Fall Edathy – BKA weist Berichte vom 30.03. und 06.04.2014 entschieden zurück
Wiesbaden (ots) – Die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S) vom 30.03.2014, dass ein ehemaliger BKA-Beamter, der ebenfalls auf der Kundenliste des kanadischen Anbieters von Kinderpornografie stand, geschont und ihm ein „sanfter Übergang“ in den Ruhestand bereitet worden sei, wird entschieden zurückgewiesen. Im Umgang mit dem Beamten wurde ausschließlich nach Recht und Gesetz sowie in voller Übereinstimmung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) gehandelt. Die gesetzlichen Vorgaben des Disziplinarrechts sind voll erfüllt worden. Ferner ist der zeitliche Ablauf bei der Entfernung des Beamten aus dem Dienst falsch dargestellt worden. Richtig ist, dass der Beamte erst n a c h den exekutiven Maßnahmen der Staatsanwaltschaft nicht mehr tätig war. Diese Form der falschen Berichterstattung setzt sich in der Ausgabe der F.A.S vom 06.04.2014 fort und wird von der Nachrichtenagentur dpa aufgegriffen. Falsch ist, dass zwei Staatsschutzbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA) im Rahmen angeblicher Ermittlungen zu den Tatmotiven des „Sprengstoffanschlags“ auf den Briefkasten von Sebastian Edathys Wahlkreisbüro Ende 2012 ohne erkennbaren Grund darauf verzichtet haben sollen, alle denkbaren Tatmotive zu ermitteln, da sie Hinweisen „in den eigenen Akten“ auf Kinderpornografie nicht nachgegangen seien. Außerdem, so die F.A.S, „hätten die Staatsschützer allerdings die Kinderporno-Akten öffnen müssen, um sich ein vollständiges Bild vom Tatumfeld zu machen.“ Richtig ist: Am 06.12.2012 kam es zu einer Sachbeschädigung am Briefkasten des Stadtverbandes der SPD in Stadthagen durch den Einwurf eines Feuerwerkkörpers. In diesem Gebäude hatte unter anderem der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy sein Wahlkreisbüro. Der Sachverhalt wurde durch die zuständige Länderbehörde nicht als politisch motivierte Kriminalität, sondern als reine Sachbeschädigung an einer Parteieinrichtung eingestuft. Die Ermittlungen wurden durch die niedersächsischen Behörden geführt. Das BKA wurde zur Aufklärung dieses Deliktes nicht um Amtshilfe gebeten. Ausweislich einer Protokolldatenauswertung des Vorgangsbearbeitungssystems (VBS) haben die Mitarbeiter der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ (ST) am 21.12.2012 sowie am 01. und 29.08.2013 Recherchen mit dem Namen „Edathy“ in dem System durchgeführt. Festzuhalten ist, dass durch das BKA nach Abstimmung mit dem LKA Hannover in diesem Sachverhalt keine Ermittlungen geführt wurden. Die Zuständigkeit lag bei dieser bloßen Sachbeschädigung in Niedersachsen. Die Darstellung der F.A.S, die „beiden Kriminalkommissare sollten (…) alle erdenkbaren Tatmotive ermitteln“, ist falsch. Es kam zu der Abfrage am 21.12.2012, da die Sachbearbeiterin der Abteilung Staatsschutz von einem Kollegen der Abteilung Sicherungsgruppe gebeten wurde, den zuständigen Ansprechpartner beim LKA Niedersachsen im Briefkastenfall zu benennen. Dazu befragte die Beamtin das Vorgangsbearbeitungssystem. Im Übrigen wurde die Sachbeschädigung nach wenigen Wochen aufgeklärt, ein 18 jähriger Tatverdächtiger wurde identifiziert. Ein politisches Motiv stellten die Behörden in Niedersachsen nicht fest. Falsch ist, dass es Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der inhaltlichen Bearbeitung des Datensatzes von Herrn Edathy im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA gebe. So habe BKA-Präsident Ziercke angeblich dargestellt, dass die elektronische Akte Edathys erst im Oktober 2013 inhaltlich bearbeitet worden sei, während eine Mitarbeiterin diese schon am 24.06.2013 ergänzte. Richtig ist, dass BKA-Präsident Ziercke in den Sitzungen des Innenausschusses zu diesem Sachverhalt stets betont hat, dass die Sachbearbeitung im Juni 2012 begonnen hat. Zu diesem Zeitpunkt fand die Sichtung der Beweismittel (Filme, Fotos) erstmals statt. Dies ist der Beginn der Sachbearbeitung. Von einer Bearbeitung erst ab Oktober 2013 war niemals die Rede. Vielmehr ist nach Identifizierung des Sebastian Edathy am 15.10.2013 auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main dieser Vorgang bevorzugt endbearbeitet worden. Falsch ist, dass es Widersprüche zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags- Drucksache 18/931) vom 26.03.2014 zum Zugriff auf den Datensatz von Herrn Edathy im Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) des BKA und den Angaben von BKA-Präsident Ziercke vor dem Innenausschuss am 02.04.2014 gebe. Richtig ist, dass die in Rede stehende Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Feststellung abzielte, wie viele Mitarbeiter des BKA eine Zugriffsmöglichkeit auf die aus Kanada übermittelten Daten hatten und wie viele davon konkret zugegriffen haben. Diese Frage nach den Zugriffen wurde auf der Basis der vom BKA-Präsidenten veranlassten Protokolldatenauswertung des VBS voll umfänglich beantwortet. Darüber hinaus enthielt diese Antwort bereits den Hinweis, dass alle Nutzer des VBS mit dem Leserecht für kriminalpolizeiliche Vorgänge der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ (SO) diesen Vorgang aus dienstlichen Gründen hätten einsehen können. Eine Konkretisierung der bestehenden Zugriffsberechtigungen der vier Mitarbeiter, denen nur die Verwaltungsdaten zum Vorgang Edathy angezeigt wurden, erfolgte erstmalig gegenüber den Abgeordneten im Innenausschuss am 02.04.2014. Durch diese vier Mitarbeiter erfolgte kein weiterer lesender Zugriff auf die Inhalte des Falles. Es bleibt festzuhalten: – Der Umgang mit dem früheren BKA-Beamten erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben des Disziplinarrechts und in Abstimmung mit dem BMI. – Das BKA hat keine Ermittlungen im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung am Briefkasten des Stadtverbandes der SPD in Stadthagen geführt. – Die Suche der Beschäftigten der Abteilung ST mit dem Namen „Edathy“ im Vorgangsbearbeitungssystem diente nicht dem Auffinden von Informationen, die für konkrete Ermittlungen herangezogen werden sollten, weil das BKA keine eigenen Ermittlungen führte. – Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags- Drucksache 18/931) vom 26.03.2014 zur Frage des Zugriffs auf die aus Kanada übermittelten Daten zur „Operation Spade“ widerspricht nicht der Darstellung von BKA-Präsident Ziercke im Innenausschuss am 02.04.2014 zur Ausgestaltung der konkreten Zugriffsberichtigungen im VBS. Im Ergebnis hat es außerhalb des zuständigen Fachreferates keinen Zugriff auf den VBS-Datensatz zur Personalie Edathy und damit auch keine inhaltliche Kenntnisnahme der Daten gegeben. – Es bleibt dabei, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA ebenso wie die Amtsleitung die Verbindung zwischen dem Namen Sebastian Edathy und der Person des früheren Bundestagsabgeordneten in Bezug auf ein kinderpornografisches Verfahren erstmals am 15.10.2013 nach Identifizierung durch die Polizeidienststelle Nienburg in Niedersachsen erfahren haben. Rückfragen bitte an: Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de
Quelle: presseportal.de