BKA: Festnahme von mutmaßlichen Verantwortlichen und Mitgliedern der kinderpornographischen Darknet-Plattform „ELYSIUM“ und Abschaltung dieser Plattform
Wiesbaden (ots) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt haben in den vergangenen fünf Wochen in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der bandenmäßigen Verbreitung von kinderpornographischen Schriften mehrere mutmaßliche Verantwortliche und Mitglieder einer großen kinderpornographischen Darknet-Plattform festgenommen und die Plattform abgeschaltet. Die als Forum aufgebaute kinderpornographische Plattform mit der Bezeichnung „ELYSIUM“ bestand seit Ende des Jahres 2016. Sie war ausschließlich über das sogenannte Darknet zu erreichen und zählte zuletzt mehr als 87.000 Mitglieder. Die Plattform war international ausgerichtet und diente einem weltweiten Austausch von Kinderpornographie durch Plattform-Mitglieder sowie für Verabredungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Sie verfügte über Chatbereiche in deutscher, englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache. Unter den von den Mitgliedern der Plattform ausgetauschten kinderpornographischen Bild- und Videodateien waren Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs von Kindern, darunter auch von Kleinstkindern, und Darstellungen sexueller Gewalthandlungen gegen Kinder. Der nach mehrmonatigen aufwendigen Ermittlungen identifizierte Hauptbeschuldigte, ein 39-Jähriger aus dem Landkreis Limburg-Weilburg, steht in Verdacht, seit November 2016 als Administrator den Betrieb der kinderpornographischen Plattform mit der Bezeichnung „ELYSIUM“ übernommen zu haben. In dieser Funktion soll der Beschuldigte maßgeblich für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform, die ausschließlich unter Verwendung des TOR-Browsers aufrufbar war, verantwortlich gewesen sein. Der 39-jährige Beschuldigte konnte am 12.06.2017, nach einer Durchsuchung seiner Wohnung, festgenommen werden. Er befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen wegen des dringenden Tatverdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften seit dem 13.06.2017 in Untersuchungshaft. Die kinderpornographische Plattform „ELYSIUM“ wurde im Anschluss an die Durchsuchungsmaßnahme, nach Beschlagnahme des Servers der Plattform, umgehend abgeschaltet. Auf die Webseite der Plattform wurde ein Sicherstellungsbanner hochgeladen. Gegen einen weiteren Beschuldigten, einen 61-Jährigen aus dem Landkreis Landsberg am Lech, besteht der Verdacht der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornographischer Schriften, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und der Herstellung kinderpornographischer Schriften. Er soll unter anderem als Graphiker für das Erscheinungsbild der kinderpornographischen Plattform verantwortlich gewesen sein. In drei Fällen wird ihm der sexuelle Missbrauch zweier Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren vorgeworfen. Bei den Opfern handelt es sich um die Kinder eines österreichischen Forenmitglieds. Dieser Beschuldigte konnte bereits am 18.05.2017, nach Durchsuchung seiner Wohnung, festgenommen werden und befindet sich seit dem 19.05.2017 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen in Untersuchungshaft. Ein weiterer Beschuldigter, ein 56-Jähriger aus dem Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg, konnte am 08.06.2017, nach Durchsuchung seiner Wohnung, festgenommen werden und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen wegen dringenden Tatverdachts der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften seit dem 09.06.2017 in Untersuchungshaft. Der 56-Jährige soll als sogenannter „Moderator“ die Foren der Plattform betreut haben und für die Eröffnung von Chats auf der kinderpornographischen Plattform verantwortlich gewesen sein. Aufgrund der Bezüge in die Republik Österreich erfolgten in dem Ermittlungskomplex weitere international koordinierte operative Maßnahmen, die von der Europäischen Polizeibehörde EUROPOL unterstützt wurden. Am 16.05.2017 nahmen das Landeskriminalamt Wien und das Bundeskriminalamt Österreich, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, einen 28-jährigen Tatverdächtigen fest. Dieser steht in Verdacht, sich auf der kinderpornographischen Plattform „ELYSIUM“ an der Verbreitung kinderpornographischer Schriften beteiligt zu haben, seine beiden Kinder über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht und dem deutschen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Landsberg am Lech – in den oben genannten drei Fällen – zum sexuellen Missbrauch zur Verfügung gestellt zu haben. Darüber hinaus soll er auch einem 40-jährigen österreichischen Staatsangehörigen in mehreren Fällen den Missbrauch seiner beiden Kinder ermöglicht haben. Der 40-jährige Tatverdächtige wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien am 18.05.2017 festgenommen. Beide österreichischen Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft. Der Kontakt der Tatverdächtigen kam über die kinderpornographische Plattform „ELYSIUM“ zustande. Gegen zwei weitere deutsche Mitglieder der kinderpornographischen Plattform „ELYSIUM“, einen 41-Jährigen aus Berlin und einen 40-Jährigen aus Dresden, führen die Staatsanwaltschaften in Berlin und in Dresden weitere Ermittlungsverfahren, die durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main an diese beiden – örtlich zuständigen – Staatsanwaltschaften abgegeben wurden. Auch diese beiden Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Gegen weitere Mitglieder der kinderpornographischen Plattform im Inland sowie im europäischen und außereuropäischen Ausland laufen derzeit noch internationale Ermittlungen. Aufgrund der europaweiten Dimension der Ermittlungen unterstützte die europäische Polizeibehörde EUROPOL mit der Analyse, Koordination und dem Austausch operativer Informationen. Weitere beteiligte Länder bei den internationalen Ermittlungen waren neben Österreich unter anderem Italien, Neuseeland und Australien. Länderübergreifend konnten bislang insgesamt 14 Tatverdächtige festgenommen werden, wobei bei zwölf Beschuldigten der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern besteht. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei der Staatsanwaltschaft Wien, dem Bundeskriminalamt Österreich, dem Landeskriminalamt Wien, der europäischen Polizeibehörde Europol, den ausländischen Partnern und den beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Am 07.07.2017 stehen Pressevertretern in der Zeit vom 10:00 bis 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, George-Marshall-Str. 20, 65197 Wiesbaden, Raum A 316, der Leiter der Gruppe Cybercrime des Bundeskriminalamts, Kriminaldirektor Markus Koths, und der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Oberstaatsanwalt Andreas May, für O-Töne, zur Beantwortung ergänzender Fragestellungen und für Hintergrundinformationen zur Bekämpfung von Kinderpornographie und Verfolgung der Kriminalität im Darknet zur Verfügung.
Quelle: presseportal.de