BKA: Fünfter Aktionstag gegen Hasspostings
Wiesbaden (ots) – Mit dem 5. Aktionstag gegen Hasspostings geht die deutsche Polizei einmal mehr gegen strafbare Posts im Internet vor. Denn Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte – je nach Straftatbestand drohen bis zu 5 Jahre Haft. Seit heute Morgen sind Polizeidienststellen in 9 Bundesländern im Einsatz. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen werden 21 polizeiliche Maßnahmen durchgeführt, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt koordiniert die Maßnahmen als Zentralstelle der deutschen Polizei. Obwohl die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasskriminalität in Verbindung mit Tatmittel Internet einen leichten Rückgang aufweisen (2017: 2458; 2018: 1962 Fälle), ist dies kein Grund zur Entwarnung. Denn viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt oder gelangen den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis, da sie in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden. Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Die deutsche Polizei geht heute, am 5. Aktionstag gegen Hasspostings, entschlossen gegen Hasskriminalität im Netz vor. Unterstützen Sie uns und leisten auch Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität: – Anzeige erstatten: Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer wird, sollte dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder solche Straftaten auch anonym anzeigen kann. Einen Überblick über diese Onlinewachen sind zu finden unter: www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Strafanzeigen/strafanzeigen_node.html oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de. – Hasspostings melden: Anbieter von sozialen Netzwerken sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen. Daher sollten Hassposting gemeldet werden. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den am Aktionstag beteiligten Bundesländern erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.
Quelle: presseportal.de