BKA: Hohe Haftstrafe für Kokainhändler
Wiesbaden (ots) – Nach intensiven Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hat das Landgericht Frankfurt am Main am 10. Mai einen 52-jährigen niederländischen Staatsangehörigen wegen der Einfuhr von nicht geringen Mengen Kokain in Tateinheit mit Handeltreiben mit nicht geringen Mengen Kokain zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Ermittlungen des BKA war der Täter als Mitglied einer überwiegend aus niederländischen Staatsangehörigen bestehenden Tätergruppe mitverantwortlich für die Organisation und Durchführung mehrerer Kokaintransporte von Venezuela und der Karibikinsel St. Lucia nach Frankfurt am Main. Ein Großteil des eingeführten Kokains wurde in die Niederlande weitertransportiert. Aufgrund eines Hinweises der italienischen Polizei ermittelte das Bundeskriminalamt bereits im März 2011 einen spanischen Kurier sowie einen italienischen Kokainhändler, die im Verlauf der Ermittlungen mit 15 beziehungsweise sechs Kilogramm Kokain von der Zollfahndung am Frankfurter Flughafen festgenommen werden konnten. Beide sind inzwischen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen der Einfuhr nicht geringer Mengen Kokain rechtskräftig verurteilt worden. Die weiteren Ermittlungen des BKA in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Ermittlungsbehörden ergaben, dass der jetzt verurteilte 52-jährige Niederländer in mehrere Kokaintransporte nach Frankfurt am Main verwickelt war. Die BKA-Ermittler konnten schließlich nachweisen, dass die Tätergruppierung für den Handel mit fast 80 Kilogramm Kokain verantwortlich ist. Die jetzt erfolgte Verurteilung des 52-jährigen Kokainhändlers resultiert aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen seiner Beteiligung an der Einfuhr der 15 Kilogramm Kokain im März 2011. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut BKA-Lagebericht zur Rauschgiftkriminalität stellten die Sicherheitsbehörden im Jahr 2012 insgesamt 1258 Kilogramm Kokain sicher. Neben dem Transport auf dem Seeweg wurde Kokain per Luftpost oder von Flugkurieren aus Südamerika nach Deutschland geschmuggelt. Die Mehrzahl der Kokain-Sicherstellungen erfolgte im Transit am Flughafen Frankfurt am Main. BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Das Ermittlungsverfahren macht deutlich, dass der Kokainschmuggel aus Südamerika für Europa und Deutschland von großer Bedeutung ist. Die erfolgreiche Kooperation mit Italien, Spanien und den Niederlanden, an deren Ende die hohe Haftstrafe für den niederländischen Kokainhändler steht, zeigt die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität.“ Weitere Informationen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität finden Sie unter www.bka.de. Rückfragen bitte an: Landgericht Frankfurt Pressestelle 069/1367-2575 oder 069/1367-2683 Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de
Quelle: presseportal.de