BKA: Hohe Haftstrafen gegen Mitglieder eines Rauschgifthändlerrings
Wiesbaden (ots) – Nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Staatsanwaltschaft München I hat das Landgericht München I am 12.12.2014 einen 48-jährigen Schweizer Staatsangehörigen und seinen 46-jährigen deutschen Mittäter wegen des bandenmäßigen Handels mit Cannabisprodukten im Wert von mehr als drei Millionen Euro zu Freiheitsstrafen von zehn Jahren beziehungsweise acht Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein mitangeklagter 38-jähriger deutscher Staatsangehöriger und drei 41-, 42- und 62-jährige niederländische Staatsangehörige wurden zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Die vier zuletzt genannten Urteile sind rechtskräftig. Die Gruppierung war seit Jahren in Deutschland, im europäischen Ausland und in Südamerika im Drogenhandel tätig. Sie verfügte über feste Abnehmerstrukturen im süddeutschen Raum. Einer ihrer Abnehmer kaufte in einem Zeitraum von zehn Jahren mehrere 100 Kilogramm Rauschgift und zahlte hierfür circa 2,7 Millionen Euro. Das BKA kam dem verurteilten Schweizer Staatsangehörigen über einen 50-jährigen Deutschen libanesischer Abstammung auf die Spur, der zwischenzeitlich in Frankreich zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche in Millionenhöhe in Verbindung mit Drogenhandel verurteilt wurde. Der Schweizer Rauschgifthändler war bereits Ende der neunziger Jahre im Zusammenhang mit Kokainhandel in Guatemala zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und zog nach seiner vorzeitigen Haftentlassung nach München. Im Laufe der BKA-Ermittlungen wurden 99 Kilogramm Cannabisprodukte, bestehend aus Haschisch und Marihuana, sichergestellt und mehr als 700.000 Euro beschlagnahmt. Die professionell agierende Tätergruppierung nutzte zum luftdichten Eindosen des Rauschgifts eine eigens hergestellte Verpackungsanlage. BKA-Präsident Holger Münch: „Der THC-Gehalt in Cannabisprodukten und damit deren Gefährlichkeit nimmt stetig zu. Cannabis bleibt die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland und ist der Hauptgrund für das Aufsuchen einer Drogen- und Suchtberatungsstelle. Diesen Trend nutzen Straftäter aus, um auf Kosten der Gesundheit Anderer Gewinne zu erzielen. Eine konsequente Strafverfolgung gegen Rauschgifthändler und die Abschöpfung ihres illegalen Vermögens ist daher weiterhin erforderlich. Das gilt für Heroin und Kokain genauso wie für Cannabis.“ Informationen zum Thema Rauschgift finden Sie auf der BKA-Homepage unter www.bka.de/rauschgiftkriminalität. Weitere Presseauskünfte erhalten Sie von der Staatsanwaltschaft München I unter pressestelle@sta-m1.bayern.de Rückfragen bitte an: Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de
Quelle: presseportal.de