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BPOL-KI: Bad Malente: „Abkürzung“ über die Bahngleise, Bundespolizei appelliert (Fotos sind beigefügt)

Kiel (ots) – Altes Thema, die Brisanz bleibt. In Bad Malente, am Dieksee, befindet sich eine Badeanstalt, genau gegenüber ein Parkplatz. Da zwischen Parkplatz und Badeanstalt die Bahnstrecke Lübeck – Kiel entlangführt, ist in ca. 70 m Entfernung eine Fußgängerbrücke errichtet worden, die über die Gleise führt. Aber „man“ ist ja bequem. Und so werden Zaunpfähle umgerissen und der Zaun, der darauf hinweist, dass sich an dieser Stelle KEIN Übergang befindet, wird runtergedrückt oder auf andere Weise zerstört. So geschehen an der besagten Stelle in Bad Malente. Hier ist inzwischen ein richtiger Trampelpfad erkennbar, wo Personen die Gleise aus reiner Bequemlichkeit ( Stichwort Fußgängerbrücke) unbefugt überqueren. Als erste Maßnahme ist die Stelle, an der der Zaun zerstört worden ist, durch die Bundespolizei mit Absperrband geflickt worden. Die Bundespolizei weist wieder einmal nachdrücklich darauf hin, dass das Überqueren der Gleise an unbefugter Stelle verboten ist und gefährlich sein kann. Wir appellieren insbesondere an Erwachsene, Kinder und Jugendliche auf die Gefahren hinzuweisen und nicht als schlechtes Vorbild zu dienen.

Quelle: presseportal.de