BPOL-KI: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle
Kiel (ots) – Für eine 39-jährige Frau war am Mittwochmorgen (30.03) gegen 09:50 Uhr die Reise vorbei. Nachdem sie mit dem Fährschiff Stena Germanica, aus Schweden kommend, am Schwedenkai einreiste, wurde sie von der Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreiseüberwachung verhaftet. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen sie vorlag. Im Juli 2021 wurde sie vom Amtsgericht Magdeburg in einem Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3750,00 EUR oder 150 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da die Frau die Geldstrafe vor Ort nicht begleichen konnte, wurde sie mit in die Diensträume der Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof verbracht, wo ihr der Haftbefehl eröffnet und ausgehändigt wurde. Um die Geldstrafe aufzubringen, nahm sie telefonisch Kontakt mit ihrer Mutter auf und berichtete von ihrem Aufenthalt bei der Polizei. Nach kurzem Telefonat sicherte die Mutter zu, dass Geld in dem nahegelegenen Polizeirevier Zerbst (Sachsen-Anhalt) einzuzahlen. Gegen 12:00 Uhr wurde der Geldeingang bestätigt und eine Quittung über den Zahlungseingang durch die Polizeidienststelle Zerbst an die Bundespolizei in Kiel weitergeleitet. Im Anschluss durfte die Frau dann die Dienststelle der Bundespolizei verlassen. Gegen 19:30 Uhr erhielten Bundespolizisten am Kieler Hauptbahnhof einen Bürgerhinweis über eine randalierende Person in der WC-Anlage. Diese verlasse soeben die Räumlichkeiten in Richtung Hauptausgang. Die Streife stellte daraufhin einen 35-Jährigen Mann im Bahnhof fest, auf den die Personenbeschreibung übereinstimmte. Der Mann war den Beamten bereits bekannt. Wenige Stunden zuvor erhielt er einen Platzverweis für den Bahnhof, da gegen ihn ein aktuelles Hausverbot besteht. Ihm wurden bei erneutem Antreffen im Hauptbahnhof weitere Folgemaßnahmen angedroht. Nun war es soweit. Der Mann aus Polen wurde zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen. Eine erneute fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien ergab nun eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Festnahme. Demnach ist er seit dem heutigen Tag wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe in Höhe von 300,00 oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen ausgeschrieben. Da er die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Streife der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: presseportal.de