BPOL-KI: Das ging gerade noch einmal gut! Bundespolizei Kiel holt Mann aus den Gleisen!
Kiel (ots) – Gestern Abend, 20.09.2021 gegen 21.44 Uhr rief eine Mitarbeiterin des Stellwerkes KO am Hauptbahnhof Kiel die Bundespolizei an. Sie teilte mit, dass sich eine torkelnde Person in der Abstellgruppe des Hauptbahnhofs aufhielt. Der unbekannte Mann turnte zwischen den rangierenden Zügen rum und begab sich damit in akute Lebensgefahr. Über die Transportleitung der DB AG wurde Zugverkehr in und aus der Abstellgruppe eingestellt. Zwei Streifen der Bundespolizei Kiel verlegten mit Blaulicht und Martinshorn vom Kieler Hauptbahnhof in Richtung Abstellgruppe Kiel. Eine Streife begab sich auf die Suche nach dem Mann und eine Streife sprach mit der Mitarbeiterin des Stellwerkes. Diese beschrieb den Mann und teilte mit, dass er jetzt in dunkler Kleidung torkelnd auf dem Weg in Richtung Hauptbahnhof sei. Über die Notfallleitzentrale der DB AG in Hannover wurde jetzt die Sperrung auf den gesamten Bahnhof erweitert. Die Suche nach dem Mann wurde in Richtung Bahnhof erweitert, zunächst jedoch ohne Erfolg. Gegen 22:20 Uhr wurde die Suche zunächst eingestellt, als sich vom Gleis 4 ein Triebfahrzeugführer (TF) meldete. Dieser gab an, aufgrund der Personenbeschreibung über Bahnfunk, den Mann am Gleis 4 gestellt zu haben. Die Bundespolizisten eilten zum Gleis 4 und trafen dort auf den TF und einen 44-jährigen Mann. Nach erfolgter Belehrung gab der Mann an, seinen Rucksack und weitere Sachen verloren zu haben. In der Hoffnung diese wiederzufinden, veranlasste ihn unter Lebensgefahr die Gleise zu betreten. Er wollte in der Abstellgruppe den Zug suchen, in dem er seine Sachen vermutete. Über den Inhalt machte er jedoch keine Angaben. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 0,0 Promille, seine torkelnde Bewegung in den Gleisen erklärte er mit mangelnder Sicht. Er wurde über die Gefahren in den Gleisen belehrt und darüber, dass die Lampen der Züge nicht über die Scheinwerferfunktion PKW verfügen, sondern nur die Funktion der Begrenzungsleuchten haben. Die Triebfahrzeugführer können Personen in den Gleisen somit nicht rechtzeitig erkennen, um den Zug anzuhalten. Bremswege von Zügen sind um ein vielfaches länger als von PKW oder LKW. Sichtlich erschrocken, konnte der Mann, nach Aufnahme der Ordnungswidrigkeit wegen betriebsstörender Handlungen, die Wache verlassen. Die Bundespolizei rät in solchen Fällen nicht zur lebensgefährlichen Eigeninitiative, sondern informieren sie die Polizei, hier kann ihnen geholfen werden. Die Ordnungswidrigkeit ist die ein Seite der Medaille, die andere Seite können zivilrechtliche Forderungen sein. Neun Züge erhielten Verspätungen von insgesamt 131 Minuten und zwei Züge wurden als Teilausfälle bewertet.
Quelle: presseportal.de