BPOL-KI: Fehmarn: Der „lange Arm“ des Gesetzes griff zu, Festnahme durch die Bundespolizei
Kiel (ots) – 28-jähriger Schwede war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben. Gestern Abend, 18.07.2013, kontrollierten Beamte einer „Gemeinsamen Fahndungsgruppe“ (Bundespolizei / Landespolizei / Zoll) im Fährbahnhof Puttgarden mehrere Fahrzeuge. Bei der Kontrolle eines schwedischen Pkw legte der Beifahrer ordnungsgemäß seine Papiere vor. Das Ergebnis der Überprüfung führte ihn dann allerdings direkt in die Diensträume der Bundespolizei. Der 28-jährige war vor gut einem Jahr in Niedersachsen wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von knapp 1100 Euro verurteilt worden, war seiner Zahlungsverpflichtung aber nicht nachgekommen. Deshalb wurde er mit einem Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Bei der Bundespolizei wurde der Haftbefehl angefordert und dann konfrontierten die Beamten den jungen Mann mit zwei Alternativen. Sofort vor Ort die „Rechnung“ bezahlen und anschließend freie Weiterfahrt Richtung Schweden oder alternativ 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe hinter „schwedischen Gardinen“ zu verbringen. Der 28-jährige wurde blass, schluckte einige Male und entschied sich dann für das Begleichen der offenen Rechnung. Die Bundespolizei veranlasste die Löschung der Ausschreibung und – mit einiger Verspätung – konnte der junge Schwede seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel Pressesprecher Gerhard Stelke Telefon: 0431 98 071 119 mobil : 0171 24 72 898 E-Mail: gerhard.stelke@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente „Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: – der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, – die bahnpolizeilichen Aufgaben – die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.
Quelle: presseportal.de