BPOL-KI: Kiel / Lübeck: Informationen der Bundespolizei zu den bevorstehenden Fußball-Begegnungen Lübeck-Kiel / Kiel-Lübeck
Kiel (ots) – – Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in Zügen – Am Sonntag, den 11. März 2012, finden die Fußballspielbegegnungen VfB Lübeck – KSV Holstein und KSV Holstein II – VfB Lübeck II statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Kiel bzw. Lübeck anreisen. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in allen Regionalzugverbindungen auf den Bahnstrecken von Kiel über Eutin und Plön nach Lübeck sowie in der Gegenrichtung durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt untersagt. Diese Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die genannten Zugverbindungen am 11. März 2012 im Zeitraum von 08.00 bis 14.00 Uhr und von 15.45 bis 20.00 Uhr nutzen. Das Verbot ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte Fußballfans teilweise erhebliche Straftaten begangen haben. Hierbei wurden wiederholt auch Glasflaschen und Pyrotechnik auf Polizeibeamte und andere Fangruppen geworfen. Durch die Allgemeinverfügung sollen die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende, andere Fangruppen und Polizeibeamte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Ausschluss von der Beförderung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen. Die Bundespolizei wünscht sich und allen Fans eine störungsfreie, friedliche An- und Rückreise sowie spannende und torreiche Spiele.
Quelle: presseportal.de