BPOL-KI: Lübeck: Festnahme und Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt
Kiel / Lübeck (ots) – 35-jähriger war per Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben, hatte genügend Bargeld bei sich, wollte aber nicht zahlen. Sonntagmorgen, 10.11.2019, kurz vor 04.00 Uhr, sah eine Streife der Bundespolizei im Lübecker Hauptbahnhof einen Mann, der offensichtlich schlafend auf dem Boden der Wandelhalle lag. Nachdem die Beamten den Mann geweckt hatten, fragten sie ihn, ob er auf seinen Zug warte. Der Mann verneinte und gab an, keinerlei Reiseabsichten zu haben. Die Bundespolizisten kontrollierten die Identitätspapiere des Mannes und stellten fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der 35-jährige war Anfang des Jahres wegen „unerlaubten Umgangs mit Abfällen“ zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden, war seiner Verpflichtung jedoch nicht nachgekommen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann mit ihre Diensträume und forderten den Haftbefehl an. Nun wurde es ernst und der 35-jährige hatte zwei Alternativen, entweder knapp 650,- Euro „auf den Tisch zu blättern“ oder eine Freifahrt im Dienst-Kfz in die Justizvollzugsanstalt, um dort die kommenden 60 Tage hinter „schwedischen Gardinen“ zu verbringen. Der Mann entschied sich trotz ausreichend vorhandenem Bargeld, knapp 900,- Euro, für die zweite Alternative und wurde durch die Bundespolizei in die JVA eingeliefert.
Quelle: presseportal.de