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BPOL-KI: Mölln: Wilder Überweg über die Bahngleise – Bundespolizei mahnt und appelliert

Kiel (ots) – Bahngleise werden überschritten, um Wege abzukürzen. Anfang August wurde die Bundespolizei darüber informiert, dass sich an den im Bereich des Parkhauses am Möllner ZOB vorbeiführenden Bahngleisen ein sogenannter „wilder Überweg“ über die Gleise befinden soll. Triebfahrzeugführer von Regionalzügen der DB AG hatten ebenfalls wiederholt Personen gesehen, die an der besagten Stelle unerlaubt die Gleise überschritten haben. Die Präventionsbeauftragten der Bundespolizei aus Lübeck informierten sich vor Ort und fanden heraus, dass die besagte Stelle u.a. von einigen Bewohnern des Wohngebietes nördlich vom Ziegelsee und Stadtsee – um den Doktorhofweg bis zur Jugendherberge – genutzt wird, um Wege abzukürzen. „Dieses Verhalten kann lebensgefährlich sein. Die Züge fahren an dieser Stelle bis zu 100 Stundenkilometer schnell. Bei einer durch den Zugführer eingeleiteten Schnellbremsung bei Sichtung von Personen im Gleis beträgt der Bremsweg des Zuges bei dieser Geschwindigkeit bis zu einem Kilometer! Beim Überqueren der Gleise kann man auf diesen bzw. auf den Schottersteinen leicht wegrutschen und stürzen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch das negative Vorbildverhalten von Erwachsenen zum nachmachen animiert werden, können die Gefahren nicht einschätzen.“ In der vergangenen Woche, 21. – 24.08.2017, haben deshalb die Präventionsbeauftragten der Bundespolizei in dem betreffenden Wohngebiet über 250 Flyer verteilt und eine Vielzahl von Informationsgesprächen geführt, die ausschließlich positiv aufgenommen wurden. „Gerade auch vor dem Beginn des neuen Schuljahres ist es uns sehr wichtig, aufzuklären und vor Gefahren zu warnen. Bei einer Schnellbremsung können auch Personen im Zug zu Schaden kommen. Die entstehenden Kosten können unkalkulierbar in die Höhe schnellen. Zusätzlich können die Kosten für einen schon 10-minütigen Zugausfall bis zu 5000,- Euro betragen. Aus all diesen Gründen unser Appell: Überqueren Sie die Gleise nur an den dafür vorgesehenen Stellen und bei geöffneten Schranken!“

Quelle: presseportal.de