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BPOL-KI: Puttgarden Lübeck: Viel zu tun für die Bundespolizei

Kiel (ots) – Unerlaubter Aufenthalt und Schleusungsverdacht. Zehn Personen beschäftigten innerhalb von 20 Stunden die Bundespolizei in Puttgarden bzw. Lübeck. Gestern Vormittag, 17.05.2010, kontrollierten Angehörige der GFGS, Gemeinsame Fahndungsgruppe Schengen Süd (Bundespolizei/Landespolizei/Zoll), einen 33-jährigen Russen, der mit dem Bus in Richtung Dänemark unterwegs war. Da der Mann keinerlei Aufenthaltstitel nachweisen konnte, wurde er wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise/des unerlaubten Aufenthalts mit in die Dienststelle der Bundespolizei genommen. Nach Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann dem zuständigen Gericht vorgeführt, weitere Ermittlungen dauern an. Gestern Nachmittag kontrollierten Bundespolizisten im ICE in Richtung Puttgarden in Höhe Großenbrode zwei erwachsene Personen, die in Begleitung eines Kindes waren. Da sie angaben, keine Identitätspapiere bei sich zu haben, wurden sie in Puttgarden mit in die Dienststelle genommen. Dort gaben die beiden Erwachsenen, ein 64 Jahre alter Mann und eine 35 Jahre alte Frau an, aus Afghanistan zu stammen und mit ihrem 2-jährigen Sohn nach Skandinavien zu wollen. Im Verlaufe der weiteren Maßnahmen brachten sie ein Schutzersuchen vor und wurden nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen und mit richterlicher Zustimmung in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht. Heute Morgen, gegen 05.00 Uhr, wurde im Fährhafen ein Fahrzeug mit fünf Insassen kontrolliert. Fahrer und Beifahrer stammten aus Serbien und hatten schwedische Aufenthaltstitel. Die anderen beiden Männer im Alter von 30 und 21 Jahren sowie die zweijährige Tochter des 30-jährigen stammten aus dem Kosovo bzw. aus Serbien, hatten allerdings nicht die erforderlichen Grenzübertrittspapiere. Da der Verdacht einer versuchten Schleusung vorliegt, wurden die fünf Personen mit in die Diensträume genommen, die Ermittlungen der Bundespolizei dauern an.

Gestern Morgen, 17.05.2010, wurde im Lübecker Hafen bei der Kontrolle eines einlaufenden Schiffes ein Lkw-Fahrer aus Russland ermittelt, dessen Visum bereits seit über drei Monaten abgelaufen war. Deshalb wurde ihm die Einreise verweigert, er durfte das Schiff nicht verlassen.