BPOL-KI: Spielende Kinder in den Gleisen, Bundespolizei im Einsatz (FOTO)
Lübeck (ots) – Drei Kinder im Alter von 11 – 13 Jahren legten Schottersteine auf die Gleise und wären beinahe überfahren worden. Die Bundespolizei in Lübeck erhielt gestern, 25.02.2021 gegen 14:35 Uhr die Information, dass sich Kinder in den Gleisen im Bereich Lübeck – Reinfeld befinden. Zusätzlich sollen diese Schottersteine auf die Schienenköpfe gelegt haben. Vorsorglich hatte der Fahrdienstleiter der DB AG schon einen Befehl, „Fahren auf Sicht“ für die Züge auf dieser Strecke erlassen. Mit Sonder- und Wegerechten begab sich zwei Streifen der Bundespolizei zum Einsatzort(EO) und war bereits 8 Minuten später am EO. Der Schrecken für die Streife war zunächst groß, denn der Zug stand am EO und es sah im ersten Moment so aus, als wäre mehr passiert und eines des Kinder wäre überfahren worden. Gott sei Dank hatte der Triebfahrzeugführer den Befehl des Fahrdienstleiters rechtzeitig erhalten und fuhr in diesem Bereich langsam. Trotzdem musste er, als er die Kinder erkannte, eine Schnellbremsung einleiten und kam ca. 6 m vor den Kindern und den Schottersteinen zum Halten. Die Kinder waren mit dem ersten Achtungspfiff aus den Gleisen gesprungen, waren aber noch im Gefahrenbereich des Zuges. Als der Zug zum Halten kam, nahmen die drei Reißaus, konnten aber anhand der guten Beschreibung durch eine Streife der Bundespolizei im Nahbereich gestellt werden. Unter Tränen gestanden diese sofort ihre Tat und räumten ein, dass sie mal wissen wollten was passiert, wenn ein Zug über Steine fährt. Den Zug hatten sie erst gehört, als der Pfiff ertönte und er bremste. Während eine Streife am Zug blieb und feststellte, dass offensichtlich kein Personenschaden oder Sachschaden entstanden war, wurden die Kinder durch die andere Streife zu ihren Eltern gebracht. Die waren natürlich froh, ihre Kinder unversehrt in die Arme zu schließen. Dennoch gab es natürlich erst einmal eine eingehende Belehrung von der Bundespolizei über die Gefahren im und am Gleis. Ungemach wird zusätzlich durch eine Anzeige wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ auf die drei Kinder zu kommen.
Quelle: presseportal.de