Bürgerbegehren Papiertiger? Eilantrag zu „Lübecker retten Lübecker Hafen“ abgelehnt
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat gestern einen Eilantrag der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Lübecker retten Lübecker Hafen“ Susanne Hilbrecht, Gabriele Hiller-Ohm und Uwe Polkaehn gegen das Innenministerium und die Hansestadt Lübeck abgelehnt, mit dem das Ministerium dazu gebracht werden sollte, unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Lübecker retten Lübecker Hafen“ festzustellen.
Foto: Uwe PolkaehnDas zweite Ziel des Eilantrags war, dem Bürgermeister per einstweiliger Anordnung zu untersagen, bis zur Entscheidung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens rechtverbindliche Erklärungen in Zusammenhang mit der Teilprivatisierung abzugeben. Gleichzeitig erkläre die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren für unzulässig. Hilbrecht, Hiller-Ohm und Polkaehn erklären zu diesen Entscheidungen:
„Gemeinsam mit 21.654 Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch ihre Unterschrift für einen Verbleib des Lübecker Hafens bei der Hansestadt ausgesprochen haben, haben wir alles versucht, um die Teilprivatisierung des Hafens zu verhindern. Mit der einstweiligen Verfügung wollten wir die Unterzeichnung des finalen Vertrages zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Finanzinvestor RREEF aufhalten, bis eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens getroffen ist. Nun wurde in Kiel und Schleswig gegen den Willen der Lübecker Bürgerinnen und Bürger entschieden. Damit kann die endgültige Teilprivatisierung des Lübecker Hafens schriftlich besiegelt werden. Aus unserer Sicht ist das ein Akt der Missachtung des Bürgerwillens.
Der Fall Lübecker Hafen zeigt, dass das Instrument Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein in der heutigen Form ein zahnloser Papiertiger ist. Wir fordern die Landtagsabgeordneten aller Parteien auf, sich für eine bürgernahe Optimierung des Verfahrens einzusetzen, um mehr direkte Demokratie in unserem Land zu ermöglichen.“