Bund SH: Kostenlose Natur-Dienstleistungen statt teurer, technischer Klimaschutz
- BUND SH: Mängel in der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes – Priorität für natürlichen Klimaschutz fehlt!
- Rein technischer Klimaschutz führt zu Flächenverbrauch, Lebensraumverlusten, weiterer Schwächung des Naturhaushaltes und damit zur Belastung der nachfolgenden Generationen!
Kiel. Mehr natürlicher Klimaschutz – das ist die zentrale Forderung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) an die Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) Schleswig-Holstein. „Während selbst das Bundesverfassungsgericht die Verlagerung von Klimaschutzkosten auf die Zukunft als nicht verfassungskonform beurteilt, betrachtet das Umweltministerium in Schleswig-Holstein in seinem Gesetzentwurf lediglich die technischen Maßnahmen zur Dekarbonisierung“, sagt Joachim Schulz. Er wurde für den BUND SH im Wirtschaftsausschuss des Landtages zur geplanten Novelle des EWKG angehört. „Gleichzeitig werden die kostenlosen Regenerationsmöglichkeiten der Natur als Maßnahmen viel zu wenig einbezogen. Dadurch verliert der Gesetzentwurf der Landesregierung seine wichtigste Chance und ermöglicht bestenfalls nur halben Klimaschutz. Das geht täglich stärker zu Lasten der Allgemeinheit!“
Intakte Ökosysteme, insbesondere Moore, Grünland und Wälder, speichern auf natürliche Weise CO2 und sind Lebensräume vieler bedrohter Arten. Joachim Schulz wies in seiner Rede vor dem Ausschuss darauf hin, dass in den vergangenen 30 Jahren die Hälfte der wertvollen Biotope in Schleswig-Holstein verschwunden sind und ein weiterer Verlust der Artenvielfalt nicht hinnehmbar ist.
„Gerade Moore sind wahre Alleskönner: Sie speichern CO2 und sind Hotspots der Biodiversität. Sie können Starkregen aufnehmen und langsam wieder abgeben, sind also wichtig für den Landschafts-Wasserhaushalt“, erklärt Bini Schlamann, Referentin für Agrar und Biodiversität beim BUND SH. „Wenn wir Moore, Grünland, Wälder und Co. unter Schutz stellen und renaturieren, dient das dem Klimaschutz und der biologischen Vielfalt. Erneuerbare Energien als alleiniger Baustein ersetzen die Leistungen der Natur für den Naturhaushalt nicht. Der natürliche Klimaschutz muss neben dem technischen immer mitgedacht und umgesetzt werden.“
Joachim Schulz führt weiter aus: „Für einen umfassenden Klimaschutz ist es erforderlich, dass natürliche Lebensgrundlagen wie Biodiversität, eine verträgliche Flächennutzung und die Funktionen des Naturhaushaltes erhalten, geschützt und wiederhergestellt werden. Darauf aufbauend müssen die technischen Maßnahmen zur Dekarbonisierung sorgfältig geplant und umgesetzt werden, mit klarer Priorität auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.“
Der BUND SH verweist dazu auf Artikel 20 a des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere […].“ Statt jedoch vorrangig die natürlichen Schutzmechanismen der Natur zu erhalten, wird mit dem Gesetzentwurf fast ausschließlich auf flächenverbrauchende, teure technische Maßnahmen gesetzt.
Hier finden Sie die schriftliche Stellungnahme des BUND SH zur Novelle des EWKG:
https://www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-gesetzgebungsverfahren-energiewende-und-klimaschutzgesetz-2024/