Bundesrat nickt schärfere Telekommunikationsüberwachung trotz Bedenken ab
Der Bundesrat hat trotz gravierender verfassungsrechtlicher Bedenken den Entwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) durchgewinkt.[1] Die neue Regelung geht dabei weit über die bisher gültige hinaus, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war. Ohne klare Grenzen und ohne richterliche Genehmigung soll die Polizei per Knopfdruck u. a. Passwörter zu E-Mail-Postfächern und Handy-PIN-Codes abrufen dürfen. Die Provider sollen zudem mitteilen müssen, welcher Internetnutzer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt.Dazu nimmt Sebastian Nerz, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland Stellung:
»Dieser Gesetzesentwurf ist ein Angriff auf die freie Gesellschaft. Es muss ein Recht auf anonyme Kommunikation geben. Dies sollte auch unsere Bundesregierung verstehen. Die Piratenpartei Deutschland fordert eine grundlegende Abkehr von der verdachtslosen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger. Sollte dieses Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden, werden wir nicht zurückschrecken, erneut den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu suchen.
Das Ziel demokratischer Politik kann und muss eine freie Gesellschaft sein. Dafür braucht es ein gewisses Maß an Sicherheit. Überwachung ist jedoch keinesfalls ein Wert an sich und darf deswegen nur mit Augenmaß eingesetzt werden. Dies ist derzeit nicht der Fall, wir bewegen uns vielmehr in Richtung Totalüberwachung. Dies wäre das Ende einer freien Gesellschaft.«
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2012 entschieden, dass Teile des TKG verfassungswidrig sind [2]. Der nun verabschiedete Gesetzesentwurf steht im Widerspruch zum Urteil von Februar, das klare Vorgaben enthält.
Über den Entwurf muss nun der Bundestag entscheiden. Einen Termin gibt es bisher noch nicht, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Zeit bis Juni 2013 als Rahmen genannt [2]. Bis dahin muss ein neues Gesetz in Kraft sein.
Quellen: