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Bundesverfassungsgericht setzt Einsatz der Bundeswehr im Inneren enge Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil klargestellt, dass zur Abwendung von Katastrophen auch ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr in den Grenzen des Artikels 87a des Grundgesetzes zulässig ist. Es grenzt damit die Aufgabengebiete von Polizei und Streitkräften voneinander ab und verhindert so eine Aufweichung der strengen Maßstäbe des Art. 87a Abs. 4 GG beim Einsatz von militärischen Mitteln im Innern. »Das Gericht tritt mit diesem Urteil den schon fast reflexhaft wiederholten Forderungen der CDU, den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu ermöglichen, entschieden entgegen. Die CDU wird sich hoffentlich in Zukunft an die geltende Verfassung halten«, so Dr. jur. Bernhard Kern, Mitglied der Rechtsabteilung der Piratenpartei Deutschland.
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt ausdrücklich die Klarstellung, dass ein Bundeswehreinsatz ausschließlich in Katastrophen- und Unglücksfällen in Betracht gezogen werden kann, bei denen ein katastrophaler Schaden bereits eingetreten ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit droht.
Den hierbei vom Gericht als möglich erachteten Einsatz speziell militärischer Waffen lehnt die Piratenpartei grundsätzlich ab und begrüßt, dass das Gericht hierfür eine Abwägung der Angemessenheit vorschreibt, die bei Katastrophen selten gegeben sein wird. Das Gericht stellt klar, dass Waffengewalt zum Zweck der »Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes« ausschließlich in den Grenzen des Art. 87a Abs. 4 GG zulässig ist und diese nicht durch eine Berufung auf den Art. 35 GG unterlaufen werden dürfen.
Der ausdrückliche Hinweis des Gerichts, dass Gefahren, die von einer demonstrierenden Menschenmenge ausgehen, nicht als Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG zu bewerten sind, wird von der Piratenpartei Deutschland als weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung gewertet. Der auch von der Piratenpartei Deutschland heftig kritisierte Einsatz der Bundeswehr beim G8-Treffen in Heiligendamm im Jahr 2007 ist damit ein weiteres Glied in der Reihe von Verfassungsverstößen der Bundesregierung.