CDU Schleswig-Holstein fordert Masterplan…
…für norddeutsche Energiepolitik!
Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein beschließt energiepolitische Eckpunkte
Der Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 energiepolitische Eckpunkte für Schleswig-Holstein beschlossen. Einstimmig fordert der Parteivorstand die Landesregierung auf, einen Masterplan für eine norddeutsche Energiepolitik vorzulegen und die Potenziale Schleswig-Holsteins in die Energiewende verstärkt einzubringen:
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Die Energieversorgung muss für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, sauber und bezahlbar und damit sozialverträglich bleiben. Steigende Energiekosten haben erhebliche Auswirkungen für private Haushalte und Unternehmen in Deutschland. Die CDU Schleswig-Holstein wird hier die Zusammenarbeit mit den erneuerbaren Energiewirtschaft in Schleswig-Holstein verstärken, um konkrete Lösungsansätze zu entwickeln und diese koordiniert in die nationale Energiewendepolitik einzuspeisen. Dazu gehört auch, auf nationaler Ebene die Ausnahmen bei Energieabgaben zu überprüfen. Wo energieintensive Unternehmen oder Branchen im internationalen Wettbewerb stehen, sind sie berechtigt und bisher parteiübergreifend beschlossen worden. Mitnahmeeffekte sind jedoch konsequent auszuschließen.
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Die CDU Schleswig-Holstein begrüßt, dass Bundesumweltminister Altmaier mit dem 10-Punkte-Plan und dem Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Maßnahmen vorgeschlagen hat, die zum Gelingen der Energiewende und zur Stabilisierung der Energiekosten beitragen sollen. Der Beginn eines strukturierten Beratungsprozesses ist notwendig. Die CDU Schleswig-Holstein sagt der Bundesregierung dabei ihre volle Unterstützung zu und wird die norddeutsche Position dazu einbringen.
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Die CDU Schleswig-Holstein fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung dazu auf, an dem Beratungsprozess aktiv teilzunehmen und eigene Vorschläge für das Land Schleswig-Holstein zu entwickeln. Eine bessere Abstimmung und Koordinierung der Energiewende zwischen den Ländern und dem Bund ist zwingend notwendig. Hier müssen die Potentiale unseres Bundeslandes für die Energiewende viel stärker vertreten werden. Bislang hat die Landesregierung noch keine eigenen Pläne vorgelegt, wie die Energiewende aus schleswig-holsteinischer Sicht gelingen kann.
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Die CDU Schleswig-Holstein begrüßt, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den Potentialen der Windkraft im Norden bekannt hat: Es ist volkswirtschaftlich allemal sinnvoller, Windkraft dort einzusetzen, wo der Wind bläst. Das ist im Norden, vor allem an der Küste. Schleswig-Holstein muss auch zukünftig für Investitionen in die erneuerbaren Energien ein attraktiver Standort bleiben.
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Die CDU Schleswig-Holstein fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung auf, einen Masterplan für eine norddeutsche Energiepolitik vorzulegen, der aufzeigt, wie der konstruktive Netzausbau in Schleswig-Holstein und über die Landesgrenzen hinaus so beschleunigt werden kann, dass der notwendige Windenergieausbau durchgeführt werden soll. Zudem müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür festgelegt werden, wie sich die Bürgerinnen und Bürger an dem Netzausbau finanziell beteiligen zu können. Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien müssen verstärkt gefördert werden. Systemlösungen wie erneuerbare Kraftwerke brauchen unsere Unterstützung.
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Die Neuausrichtung der Energiepolitik ist und bleibt ein Gewinn für den Norden. Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger auch vom Herzstück der Energiewende, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien, besonders profitieren. Der Energieerzeugung aus Wind kommt in Schleswig-Holstein eine Schlüsselfunktion zu. Ziel ist es, auch zukünftig Energieexportland zu bleiben, um die Wertschöpfung in Schleswig-Holstein zu sichern.
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Es ist notwendig, die neuen Regionalpläne zur Ausweisung neuer Windeignungsflächen nach zweijähriger Vorarbeit jetzt zügig umzusetzen. Auf der Basis der neuen Regionalpläne werden zahlreiche Gemeinden ihre Änderungen für Flächennutzungspläne auf den Weg bringen. Nachdem die neue Landesregierung die Kommunalisierung der Regionalplanung wieder zurückgedreht hat, liegt die Aufgabe zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen in der Staatskanzlei. Damit ist Ministerpräsident Albig persönlich gefordert, in seinem Verantwortungsbereich dafür zu sorgen, dass die ca. 200 Flächennutzungspläne zügig genehmigt werden. Derzeit ist nicht erkennbar, dass dafür Vorsorge getroffen ist.
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Die Erneuerbaren Energien brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Bei einer EEG-Reform muss es um eine Fortentwicklung, nicht um einen Systembruch gehen. Dabei muss in der Zeit des Übergangs der Einspeisevorrang für Windenergie aufrechterhalten bleiben. Spielräume ergeben sich aber bei der Höhe und Systematik der Einspeisevergütung. Langfristig müssen die Erneuerbaren Energien auch ohne staatliche Stützung günstige Energie bereitstellen können, um die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung nicht zu gefährden. Dies dürfte auch im Interesse der Branche der Erneuerbaren Energien sein, unabhängiger von politischen Entscheidungen zu werden.