CDU: Antidiskriminierungsgesetz diskreditiert die Freiheit

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion in der Hansestadt Lübeck fordert:
1. den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien zurückzuziehen und sich bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien auf das europarechtlich unbedingt notwendige zu beschränken,
2. durch entsprechende politische Initiativen darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene die Rangfolge von Freiheit vor Gleichheit wiederhergestellt wird.„Kaum ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat in der vergangenen Zeit zu so heftigen Diskussionen geführt wie der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes“, so Klaus Puschaddel, CDU-Fraktionsvorsitzender. „Vorgeblich soll mit dem Gesetz lediglich EG-Recht umgesetzt werden. Der Entwurf beschränkt sich aber nicht auf die bloße Umsetzung der vier europäischen Richtlinien, sondern sattelt nationale neue Regelungen drauf. Er stellt damit den Kern unserer historisch gewachsenen Werteordnung auf den Kopf. Der kontinentaleuropäische und auch deutsche Grundsatz der Privatautonomie wird durch die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und – unter Erweiterung deren Geltungsanspruchs – durch den vorliegenden Gesetzentwurf ausgehöhlt.“ Die private Willensfreiheit wird faktisch ausgehebelt, weil ihre Ausübung Rechtfertigungszwängen (Beweislastumkehr) ausgesetzt wird. Wer als Privater seinen Willen ausübt, muss nach dem Entwurf des Gesetzes seine Entscheidungen gegenüber jedem durch die neuen Regelungen Geschützten rechtfertigen, wenn er ihn oder sie z. B. bei der Vergabe eines Arbeitsplatzes, der gewerblichen Vermietung einer Wohnung auch nur vermutlich benachteiligt. Darin liegt langfristig eine gesellschaftspolitische Sprengkraft. Der Gesetzentwurf sieht neuartige Unterlassungs- und Schadensersatzklagen – auch von selbsternannten „Antidiskriminierungsverbänden“ – vor, und provoziert damit eine unabsehbare Prozessflut. Das zwingt die Wirtschaft zu bürokratischen und teuren Gegenmaßnahmen, um vor Gericht ihre „Unschuld“ zu beweisen, z. B. einer umfassenden Dokumentation von Bewerbungen, Bewerbungsgesprächen und den Gründen für die Bewerberauswahl bei der Vergabe von Arbeitsplätzen. Dieser Entwurf darf nicht Gesetz werden. Er lähmt die wirtschaftliche Handlungsfreiheit. Er gefährdet den wirtschaftlichen Aufschwung und den sozialen Frieden in Deutschland.









