CDU: Kopftuch schwächt Gleichberechtigung

Die Lübecker CDU-Frauenpolitikerin, Astrid Stadthaus-Panissié, begrüßt den Beschluss des hessischen Landtages (nur mit den Stimmen der CDU), das Kopftuchtragen für alle hessischen Beamtinnen zu verbieten. „Das Kopftuch ist ein politisches und kein religiöses Symbol“, so Stadthaus-Panissié. „Es ist auch kein Haarschmuck, sondern ein gezieltes politisches Zeichen zur Unterdrückung und Demonstration der Ungleichheit von Frauen. Es ist ein aufgedrücktes Zeichen, um Frauen zu Menschen zweiter Klasse zu machen…!“Das Tragen eines Kopftuches soll als Bekundung einer vorgeblich religiös begründeten kulturellen und zivilisatorischen Abgrenzung verstanden werden. Einher geht damit oft auch eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie sowie ein fundamentalistisch-kämpferisches Eintreten für ein theokratisches Staatswesen. Beide Auffassungen widersprechen zentralen Wertvorstellungen unserer Verfassung.
„In Fragen der Werteordnung unserer Grundrechte gibt es keinen Spielraum. Mädchen und Frauen, die in Deutschland leben, genießen – genau wie Männer auch – den Schutz des Grundgesetzes und müssen ihre Würde vor niemandem durch ein Tuch schützen. Frauen können sich erhobenen Hauptes zeigen, ohne sich schutz- und würdelos zu fühlen. Dies gehört zu den Errungenschaften unseres Grundgesetzes, die wir auch mit aller Entschiedenheit verteidigen werden“, so die stellv. Kreisvorsitzende der Frauen Union abschließend.









