Das E-Kennzeichen
Foto: TBF/Holger Kasnitz – Das E-Kennzeichen gibt es schon seit 2015. Es wurde im Zuge des Elektromobilitätsgesetzes eingeführt um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Die Bundesregierung möchte bis zum Jahr 2020 erreichen, dass eine Million Elektrofahrzeuge auf der Strasse sind. Dafür gibt es auch neue Kennzeichenschilder. Aber in Lübeck Die Anreize durch das E-Kennzeichen sollen diese Entwicklung begünstigen, denn in Deutschland sind bislang (Stand: 2016) nur etwa 55.000 elektrisch betriebene Fahrzeuge zugelassen.
Auf dem neue Kfz-Kennzeichen befindet sich ein „E“ auf der rechten Seite der Kennzeichenkombination. Das E-Kennzeichen hat den Vorteil, dass die Fahrer je nach Kommune einige Sonderrechte wahrnehmen dürfen. Darunter fällt das kostenlose Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.
Die Kommunen entscheiden selbst, welche Privilegien sie den Elektroautos mit E-Kennzeichen geben wollen. dazu können kostenlose Parkplätze, die Reservierung von Parkplätzen an Ladesäulen, das Befahren von Busspuren oder die Aufhebung von Durchfahrtsverboten gehören. In einigen Städten beispielsweise dürfen seit dem 1. November 2015 Autos mit E-Kennzeichen auf allen öffentlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos abgestellt werden.
In Lübeck scheinen solche Kennzeichzen noch Seltenheitswert zu haben.