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DEHOGA: Schutzstatus für Ukrainer bis 2027 verlängert

Der Rat der EU hat am 13. Juni 2025 den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr verlängert. Dieser Schutz, der bisher bis zum 4. März 2026 galt, gilt somit bis zum 4. März 2027. Damit besteht nun für ein weiteres Jahr Planungssicherheit für ukrainische Geflüchtete, deren Aufenthaltstitel sich verlängert, und für deren Arbeitgeber. Wichtig für die Arbeitgeber ist auch für die spätere Zukunft eine rechtzeitige Anschlusslösung, damit erwerbstätige Ukrainerinnen und Ukrainer auch nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes in Deutschland weiterarbeiten können.