Bauen & Wohnen

Der Energieausweis ist ab 1. Juli Pflicht – Mieter hat keinen Anspruch auf Vorlage

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Ab 1. Juli 2008 müssen Eigentümer und Vermieter bei einer beabsichtigten Vermietung oder einem Verkauf ihrer Immobilie dem Interessenten einen Energieausweis zugänglich machen. Das gilt für alle Gebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurde. Für später gebaute Häuser muss der Energieausweis erst ab dem 1. Januar 2009 vorgelegt werden.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) hat seit Dezember 2007 1.000 verbrauchsorientierte Energieausweise für 21.245 Wohnungen ausgestellt.

Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege: „Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen den verbrauchsorientierten Energieausweis. Dieser ist genauer als der theoretisch berechnete Bedarfsausweis. Beim verbrauchsorientierten Ausweis fließen die letzten drei Heizkostenabrechnungen in die Berechnung ein. Bestandsmieter haben keinen Anspruch auf Einsichtnahme in den Energieausweis, nur Miet- oder Kaufinteressenten. Entgegen den Äußerungen des Deutschen Mieterbundes haben Mietinteressenten keinen Anspruch auf einen Bedarfsausweis und auch keinen Anspruch auf die Aushändigung einer Kopie des Energieausweises. Nach dem Gesetz muss der Vermieter den Energieausweis lediglich dem Interessenten zugänglich machen.“

Der Energieausweis soll ausschließlich der Information der Gebäudenutzer dienen. Er hat keinen unmittelbaren Einfluss auf das Mietrecht. Der Mietinteressent kann aus dem Energieausweis keine Folgen für den Mietvertrag herbeiführen. Bei schlechten Energiekennwerten hat er keinen Anspruch auf Mietminderung oder auf Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 313 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Jährlich investieren diese 1 Milliarde Euro, um ihren Mietern gutes und attraktives Wohnen zu bieten. In ihren 720.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.

Ausgestellt wurden übrigens bereits 1.000 Ausweise.