DGB Schleswig-Holstein Südost: Mehr als 8 Prozent der Beschäftigten in der Hansestadt Lübeck werden vom Mindestlohn profitieren
Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit in der Hansestadt Lübeck mehr als 4900 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat*). Das heißt: Über 8 Prozent der insgesamt 55466 Vollzeitbeschäftigten in der Hansestadt Lübeck werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. Der DGB geht davon aus, dass bei den 20100 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten mit Wohnort in der Hansestadt Lübeck und insbesondere bei den 17409 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Bundesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.
Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in der Hansestadt Lübeck. Während ca. 7 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in der Hansestadt Lübeck brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 12 Prozent (Bundesweit sind es 14,6 Prozent).
DGB-Regionsgeschäftsführer Andreas Sankewitz ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagt Andreas Sankewitz. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so der DGB. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu
500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Andreas Sankewitz weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.
Mehr Informationen zum Mindestlohn unter www.mindestlohn.de
* Grundlage der DGB-Berechnungen: Rein rechnerisch müssten alle Vollzeitbeschäftigten, die bisher bei einer 39-Stunden-Woche und im Schnitt 4,35 Arbeitswochen weniger als 1.442 Euro brutto im Monat erhalten haben, bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro mehr verdienen. Nach der amtlichen Entgeltstatistik verdienten in Lübeck bisher 1.946 Vollzeitbeschäftigte weniger als 1.400 Euro brutto im Monat. Bei den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung werden aber auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge, Gefahrenzulagen etc. anteilig berücksichtigt. Da auch Beschäftigte im Niedriglohnbereich teils in den Genuss der genannten Zuschläge wie bei Überstunden kommen und zum Teil auch länger arbeiten, gehen die DGB-Berechnungen von einer Verdienstgrenze von 1.500 Euro brutto im Monat aus.