Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz als entscheidenden Hebel für den Wirtschaftsstandort.
Aus Sicht der IHKs bietet das Gesetz die Chance, Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Neubau, Ersatz und Ausbau massiv zu beschleunigen. „Für unsere Unternehmen und Lieferketten macht es einen existenziellen Unterschied, ob ein Projekt fünf Jahre früher fertig wird“, erklärt IHK-Präsident Thomas Buhck. „Entscheidend ist, dass Bund und Länder die neuen Instrumente konsequent anwenden und vor allem die lähmende Gutachten-Dauerschleife beenden: Wir brauchen verbindliche Stichtage für den Gutachtenstand, damit Projekte nicht durch ständig neue Anforderungen während der Laufzeit immer wieder auf Anfang springen.“
Um das Tempo dauerhaft zu erhöhen, setzt die IHK auf eine konsequente Strategie: Rein digitale Verfahren und die Einstufung als überragendes öffentliches Interesse müssen Standard werden – auch für Sanierungen. Dieser Rechtsbegriff räumt wichtigen Infrastrukturprojekten bei der Abwägung gegen andere Belange Vorrang ein, was Genehmigungen rechtssicher beschleunigt. Unterstützt werden sollte dies durch enge Abstimmungen in Taskforces auf Korridorebene.
Dass die A 20 oder die Schienenhinterlandanbindung zur Fehmarnbeltquerung feststecken, macht sie zu Mahnmalen der Verzögerung. Hier zeigt sich schmerzhaft: Fehlende Stichtage und unklare Schnittstellen kosten Jahre oder sogar Jahrzehnte. Das neue Gesetz muss hier durch Unterlagenqualität und strikte Fristen für Abhilfe sorgen. Dass Schleswig-Holstein komplexe Großprojekte beschleunigen kann, beweist die Rader Hochbrücke durch klare politische Priorisierung und funktionierende Schnittstellen.
„Unsere Landesregierung muss sich in Berlin für verbindliche Stichtage und digitale Standards stark machen“, so Buhck abschließend. „Nur wenn die Verwaltung den Mut hat, diese Instrumente voll auszuschöpfen, halten wir unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig.“
