Drei Festnahmen nach Tötungsdelikt zum Nachteil einer 91jährigen Lübeckerin

Fotos: TBF/Holger Kröger
Wie bereits in der PM vom 16.04.2005 berichtet, entdeckten Nachbarn eines Mehrfamilienhauses an der Straße Gartengang (Lübeck – St. Jürgen) am Samstagmorgen, 08.50 Uhr, in einer Wohnung im 1. OG. des Hauses, die 91jährige Bewohnerin tot auf ihrem Bett liegend und informierten unverzüglich die Polizei.
Die Wohnung des Opfers war durchwühlt und die Verglasung der Schlafzimmerbalkontür eingeschlagen. Aufgrund der Auffindesituation der Toten sowie der ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen am Tatort, war von einem Kapitalverbrechen auszugehen…Das Kommissariat 6 „Kriminaltechnik“ der BKI Lübeck führte über mehrere Tage hinweg eine intensive Spurensicherung am Tatort durch. Nach ersten gerichtsmedizinischen Untersuchungen ist ein Ersticken nach Gewalteinwirkung gegen den Halsbereich für den Tod der 91-Jährigen ursächlich.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Mordkommission (K1) der Bezirkskriminalinspektion Lübeck, konnten am Mittwoch, drei unter dringendem Tatverdacht stehende männliche Personen, im Lübecker Innenstadtgebiet von Beamten der Mordkommission und der Zivilen Ermittlungsgruppe des 1. Polizeireviers vorläufig festgenommen werden. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um drei junge Männer im Alter von 17 bis 22 Jahren, von denen zwei aus Lübeck kommen und einer portugiesischer Herkunft ist. Alle drei Personen sind momentan ohne festen Wohnsitz. Die beiden Lübecker sind bereits polizeilich in Erschein getreten.
Im Zuge der Ermittlungen im erweiterten Personenumfeld der 91jährigen Toten waren die Spezialisten des K1 auf den 17jährigen Lübecker aufmerksam geworden. Dieser und andere Personen hatten in unregelmäßigen Abständen unterschiedliche Erledigungen für die ältere Frau durchgeführt. Aufgrund weiterer Indizien fokussierte sich der dringende Tatverdacht auf den jungen Lübecker. Anschließende Ermittlungen führten dann zudem auf die Spur der beiden weiteren Tatverdächtigen.
In polizeilichen Vernehmungen haben die Beschuldigten gestanden, in Raubabsicht bei dem Opfer eingebrochen zu sein. Auch die Gewaltanwendung wird eingeräumt, nicht hingegen eine Absprache, das Opfer töten zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck beantragt beim Amtsgericht Haftbefehl gegen alle Beschuldigten wegen Mordes (Tötung aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat); die Vorführung soll am heutigen Nachmittag erfolgen.









