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ECC-Net erwirkt bei Online-Versand-Riesen die Rückzahlung von Guthaben

ECC-Net erwirkt bei Online-Versand-Riesen die Rückzahlung von Guthaben – Verbraucher profitieren im Online-Handel vom Widerrufsrecht. Gefällt die Ware nicht, können sie diese innerhalb von vierzehn Tagen zurückschicken und ihr Geld zurückverlangen.

Einem großen Online-Versandhaus in Luxemburg wurde dies zu viel. Es sperrte zahlreichen deutschen Verbrauchern die Kundenkonten, weil diese angeblich zu häufig von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten. Das Warenhaus begründete die Sperrung damit, dass die Kunden keine „ausreichende Begründung“ für die Rücksendungen geliefert hätten. Dabei verwies es auf seine AGB. Besonders ärgerlich: auf den gesperrten Konten vieler Kunden befand sich noch Guthaben, das der Versandhändler nicht zurückzahlen wollte. In einem Fall ging es um 326 €. Laut Gerichtsbeschluss in einem früheren Fall verstößt die AGB-Klausel jedoch gegen EU-Recht.

Betroffene deutsche Kunden beschwerten sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Sie versicherten zudem, nur wenige Artikel zurückgesandt zu haben, teilweise, weil sie nicht die bestellten Produkte erhalten hatten.

Die Kehler Juristen schalteten ihre Kollegen vom EVZ Luxemburg ein. Daraufhin wurde das Guthaben zurückgezahlt.

Zur Weihnachtszeit, wo Verbraucher vermehrt widerrufen und Waren zurücksenden, könnte es zu ähnlichen Fällen kommen. Wer online einkauft, sollte auf seine Rechte beharren – viel zu häufig bleiben Verbraucher auf der Strecke.

Das EVZ Deutschland hilft kostenlos. Näheres zur Einreichung einer Beschwerde erfahren Sie unter http://www.evz.de/de/fragen-und-beschwerden/.