Einheitlicher Zuschlag von 50 Zentimetern bei Küstenschutzanlagen an der Ostsee
KIEL. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich nach intensiver Beratung auf einen einheitlichen Zuschlag von 50 Zentimetern zur Berücksichtigung eines verstärkten Meeresspiegelanstieges bei den zukünftig zu verstärkenden Küstenschutzanlagen an der Ostsee verständigt. „“Durch diese vorausschauende Maßnahme soll gewährleistet werden, dass die Bevölkerung in beiden Ländern auch zukünftig sicher vor Sturmfluten wohnen und arbeiten kann““, so die gemeinsame Position der für Küstenschutz zuständigen Minister Dr. Juliane Rumpf, Schleswig-Holstein, und Dr. Till Backhaus, Mecklenburg-Vorpommern.
Der Zusammenhang zwischen Erderwärmung und verstärktem Anstieg des Meeresspiegels ist unbestritten. Da eine weitere Zunahme der Erdtemperatur und in der Folge des Meeresspiegels wohl nicht mehr zu vermeiden sind, muss dies beim Ausbau und der Verstärkung von Küstenschutzanlagen berücksichtigt werden. Für die Küstenschutzanlagen an der Nordseeküste legen Schleswig-Holstein (seit 2001) sowie Niedersachsen und Bremen (seit 2009) bei anstehenden Verstärkungsmaßnahmen bereits einen Zuschlag von 50 Zentimetern zur Berücksichtigung des Meeresspiegelanstiegs zugrunde. Dem schließen sich Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nun auch für die Ostsee an.
Dieser Entscheidung waren aufwändige Untersuchungen zur Bemessung der Ostseeküstenschutzanlagen vorangegangen. Ziel war es letztendlich, an Nord- und Ostseeküste ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Nicht nur der Betrag zur Berücksichtigung des Meeresspiegelanstiegs, sondern das gesamte Verfahren zur Bemessung der Küstenschutzanlagen sollte einander angeglichen werden. Mit dem neuen Bemessungsverfahren ist dies gelungen. Neben dem bisher maßgeblichen Sturmflutereignis des Jahres 1872 basiert es insbesondere auf einer aktualisierten Extremwertstatistik der Ostseeküstenpegel. Der Betrag von 50 Zentimetern für den Meeresspiegelanstieg bis 2100 wird dem hinzugerechnet.
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus und die schleswig-holsteinische Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf lobten die reibungslose und fachlich fundierte Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen als Voraussetzung für die zügige Verständigung. „“Mit der Festlegung eines einheitlichen Betrages zur Berücksichtigung des infolge der Klimaerwärmung verstärkt steigenden Meeresspiegels leisten unsere Länder einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel und gewährleisten auch künftig das hohe Schutzniveau in den sturmflutgefährdeten Gebieten an der Ostseeküste. Wasser kennt keine Grenzen. Daher ist ein vereinheitlichtes Vorgehen an Nord- und Ostseeküste geboten““, stellten beide übereinstimmend fest.
