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Energiepass für Haus und Wohnung – Zukünftige Kosten besser einschätzen

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Die Energiepreise steigen stetig. Um die Kosten für Heizung und Warmwasser zu decken, müssen manche Bundesbürger bereits einen Monat im Jahr arbeiten. Wer also ein neues Haus oder eine Wohnung bezieht, sollte sich schon im Voraus vergewissern, mit welchen Kosten er zukünftig rechnen muss.
Noch ist der so genannte Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie nicht verpflichtend. Doch er kommt! Spätestens Ende des Jahres ist es soweit: Dann können Vermieter oder Verkäufer voraussichtlich zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsbasierten Ausweis wählen. Bei der verbrauchsbasierten Variante kann einfach der Verbrauch des Vormieters zu Grunde gelegt werden. „Die Heizgewohnheiten des Vorbewohners sind allerdings nicht immer ein verlässlicher Maßstab“, so die Verbraucherzentrale NRW. „Denn was nützen gute isolierverglaste Fenster, wenn sie beim Heizen offen bleiben?“ Ein bedarfsorientierter Energieausweis hingegen bemisst sich am Energiebedarf des Gebäudes, also an der Bausubstanz, der Dämmung oder der Heiztechnik. Wie viel Bewohner dann konkret verbrauchen, bleibt ihnen überlassen.

Worauf müssen sich Verbraucher einstellen, wenn der Energieausweis nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Pflicht wird? Wie muss er gestaltet sein? Wer stellt ihn aus? – Der neue Ratgeber „Der Energiepass“, der Verbraucherzentrale NRW erläutert, was Eigentümer, Mieter und Vermieter wissen müssen.

Das Buch „Der Energiepass“ ist zum Abholpreis von 4,90 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen erhältlich.
Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch ins Haus.

Bestellmöglichkeiten:
* Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
* Tel: 0180/500 14 33,
* Fax: 0211/3809-235
* E-Mail: publikationen@vz-nrw.de
* Internet: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de