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EU: Kompromiss in der „Tofu-Wurst“-Diskussion

Foto: „Tofu-Rippchen“ oder „Veggie-Ente“ bald verboten (KI Grok.com) ·  In der europapolitischen Diskussion um Fleischbezeichnungen für pflanzliche Ersatzprodukte, wie beispielsweise „Tofu-Würste“, ist ein Kompromiss gefunden worden. Allgemeine Begriffe, wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Würste“, sollen danach auch weiterhin auf Verpackungen im Einzelhandel oder auf Speisekarten verwendet werden dürfen. Bezeichnungen, die sich hingegen auf konkrete Tier- bzw. Fleischarten oder auch einzelne Teilstücke beziehen – wie Kotelett, Hühnchen oder Rind – sollen bei pflanzlichen Alternativen nicht mehr verwendet werden dürfen. „Tofu-Rippchen“ oder „Veggie-Ente“ würden damit der Vergangenheit angehören. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten. Der Kompromiss muss noch vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden.

Hintergrund: Das Europaparlament hatte im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“ oder „Soja-Schnitzel“ für vegetarische und vegane Produkte ins Spiel gebracht. Begründet wurde das Vorhaben mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten. Die Bundestagsfraktionen in Deutschland hatten sich schon damals mehrheitlich gegen ein solches Verbot ausgesprochen, ebenso Bundesernährungsminister Alois Rainer.

Unsere Position: Der DEHOGA begrüßt, dass das ursprünglich geplante Verbot nun deutlich abgeschwächt werden soll. Begriffe wie „Veggie-Burger“ sind längst im allgemeinen Sprachgebrauch und auch auf Speisekarten etabliert. Die Gäste verstehen die Bezeichnungen und wissen, dass es sich um pflanzliche Alternativen handelt. Ein komplettes Verbot solcher Bezeichnungen würde dagegen vor allem Mehraufwand für die Betriebe verursachen. Gleichzeitig würde es bei vielen Gästen für Unverständnis und Verwirrung sorgen, wenn sie künftig in Speisekarten statt mittlerweile etablierter Bezeichnungen neue Wortkonstruktionen vorfinden. Damit wäre niemandem geholfen.