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EU und Klimaschutz ADAC: CO2-Ziele dürfen nicht aufgeweicht werden/ Club beharrt auf „95 Gramm pro Kilometer bis 2020“

München (ots) – Der ADAC empfiehlt der EU-Kommission dringend an den vereinbarten CO2-Obergrenzen festzuhalten. Aktuelle Pläne der sogenannten Cars21-Gruppe, einer Runde führender Vertreter der Automobilindustrie und der EU-Länder, legen nahe, dass diese Obergrenzen aufgeweicht werden sollen. Der ADAC stemmt sich gegen die Pläne, das Ziel „CO2-Ausstoss für Pkw von 95 Gramm pro Kilometer bis 2020“ zu relativieren. Derzeit über die Rücknahme des Klimaschutzes zu diskutieren, bringt nach Ansicht des ADAC nicht nur Nachteile für die Umwelt, sondern führt auch zu einer längeren Abhängigkeit vom Erdöl. Hersteller und Zulieferer werden außerdem verunsichert. Gerade die Autoindustrie wird auch in Zukunft viel in Forschung und Entwicklung investieren, um den Standort Deutschland zu sichern. Um den Fahrzeugherstellern auch weiterhin Planungssicherheit zu geben, sollte auch über 2020 hinaus ein verbindliches Klimaziel festgeschrieben werden.

Der Club empfiehlt, den in der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 vorgesehenen CO2-Grenzwert von 95 g/km für das Jahr 2020 beizubehalten. Durch die breit angelegte Einführung effizienter Dieselmotoren, bessere Einspritztechnologien, eine zunehmende Optimierung des Fahrzeuggewichts, von Aerodynamik- und Rollwiderstand, des Antriebsstrangs sowie Teilelektrifizierung, sind die Zielwerte zu erreichen. Neben diesen technischen Maßnahmen am Fahrzeug trägt der vermehrte Einsatz von Biokraftstoffen dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu senken.