Faktische Straflosigkeit der Abgeordnetenbestechung bleibt weiter bestehen
Unter dem Eindruck der Ereignisse um den designierten Kanzlerkandidaten der SPD, Peer Steinbrück, übt die Piratenpartei öffentliche Kritik an der weiteren Verschleppung eines Antikorruptionsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. So ist am 17. Oktober nur eine Expertenanhörung zur Abgeordnetenbestechung im Rechtsausschuss des Bundestages geplant. [1] Dabei liegt seit 2008 ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vor, das dringenden Handlungsbedarf bescheinigt. [2] Trotz des eindeutigen Gutachtens wird eine Neufassung des Paragraphen 108e StGB zur Abgeordnetenbestechung immer wieder verzögert. Auch weigert sich Deutschland weiterhin, die UN-Konvention gegen Korruption zu unterzeichnen, obwohl bereits 161 Länder diesen Schritt getan haben. Deutschland steht mit dieser Entscheidung in einer Reihe mit Syrien, Myanmar und Saudi-Arabien.
»Hier wird sich mit Händen und Füßen gegen etwas gewehrt, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Abgeordnete müssen sich als Vertreter des Volkes jeder Form von Bestechung widersetzen. Angesichts der eindeutigen Faktenlage brauchen wir keine weiteren Anhörungen, sondern eine politische Entscheidung für klare Regeln«, so Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Dass der Internetpublikation netzpolitik.org, die das Gutachten kürzlich der breiten Öffentlichkeit zugänglich machte, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung von der Bundestagsverwaltung mit rechtlichen Schritten gedroht wird, trifft bei den PIRATEN auf Unverständnis.[3] [4]
»Es ist doch absurd, dass das Urheberrecht jetzt herangezogen wird, um unangenehme Fakten unter dem Teppich zu halten. Das stellt unseren heutigen politischen Apparat in ein äußerst schlechtes Licht«, so Barenhoff weiter.
Die PIRATEN fordern seit Jahren eine Verschärfung des Paragraphen 108e STGB. Dieser ist in der derzeitigen Form weitestgehend wirkungslos, da er nur den direkten Stimmenkauf unter Strafe stellt. Damit können Abgeordnete sich weiterhin für die Vertretung bestimmter Interessen zur Verfügung stellen und dafür Geld oder andere Vorteile entgegennehmen.
[1] Ankündigung der Anhörung http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/index.html
[2] Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes „Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption“: https://netzpolitik.org/wp-upload/Abgeordnetenkorruption.pdf
[3] Artikel zum Gutachten auf netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2012/exklusiv-wir-veroffentlichen-das-geheime-gutachten-das-strengere-gesetze-gegen-abgeordnetenbestechung-fordert/
[4] Artikel zur Reaktion der Bundestagsverwaltung auf netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2012/wird-der-bundestagsprasident-markus-beckedahl-verklagen/