Finanzminister Rainer Wiegard: Landesrechnungshof unterstützt die Haushaltspolitik der Landesregierung
Kiel. Finanzminister Rainer Wiegard sieht sich durch die Bemerkungen des Landesrechnungshofes 2011 bestätigt. „“Die Forderung, kein zusätzliches Geld zu verteilen und mit steigenden Steuereinnahmen die Neuverschuldung zurückzuführen, entspricht genau unserer Politik““, sagte Wiegard. Er unterstrich, dass der Landesrechnungshof der Landesregierung bescheinige, mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 den Schwenk auf den Konsolidierungspfad geschafft zu haben. Auch die Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung werde als wichtige Weichenstellung gewürdigt.
Weiter erklärte Finanzminister Wiegard, dass er sich in seinen Berechnungen zum weiteren Anwachsen des Schuldenberges trotz Haushaltskonsolidierung bestätigt fühle. Die jährlichen Zinsausgaben werden im kommenden Jahr die Milliardengrenze überschreiten. Dies habe er in seiner Finanzplanung bereits berücksichtigt. Er stimme deshalb mit dem Landesrechnungshof darin überein, dass dies die Handlungsfähigkeit des Landes immer mehr einschränke. Erst nach dem Abbau des strukturellen Defizits im Jahre 2020 könne der Schuldenabbau beginnen. Dazu sagte Finanzminister Wiegard: „“Der Finanzminister wird sich in Gesprächen mit dem Bund und den anderen Ländern weiter dafür einsetzen, für das Problem der erdrückenden Altschulden eine Lösung zu finden – beispielsweise über einen Altschuldentilgungsfonds“.“
Wiegard wies darauf hin, dass er den Finanzplan auf der Basis der aktuellen Steuerschätzung fortschreiben werde und somit den Rahmen für das weitere Konsolidierungsprogramm für den Landeshaushalt vorgebe. Mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für die Jahre 2013 und 2014 werde dies dann konkretisiert. „“Ich kann nur hoffen, dass die Mahnung des Landesrechnungshofes gehört wird, trotz Protesten gegen Sparmaßnahmen und trotz Landtagswahlen an dem Konsolidierungskurs festzuhalten““, sagte der schleswig-holsteinische Finanzminister.
Zu einzelnen Kritikpunkten des Landesrechnungshofes nehmen die Fachministerien wie folgt Stellung:
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein:
Position des Pflegevorstandes: Wissenschafts-Staatssekretärin Dr. Cordelia Andreßen hat die Einrichtung dieser Position verteidigt: „“Der Rechnungshof negiert einfach, dass wir hier pflichtgemäß unser eigenes Hochschulgesetz anwenden. Außerdem kehrt er die Erkenntnis unter den Teppich, dass im bundesweiten Vergleich diese Position bei 24 weiteren Universitätsklinika als erforderlich und sinnvoll erachtet wird““, so die Staatssekretärin und UKSH-Aufsichtsratsvorsitzende.
Höhe der Vorstandsvergütungen: Die Wissenschafts-Staatssekretärin wies darauf hin, dass etwa bei den Universitätsklinika in Baden-Württemberg ein vergleichbares Gehaltsgefüge vorliege, obwohl diese Klinika bei weiten nicht die Größe des UKSH aufweisen. Das UKSH ist derzeit das zweitgrößte Universitäts-klinikum in Deutschland.
Sanierungsmanager: Staatssekretärin Andreßen bemängelte, dass der Rechnungshof die Stellungnahme des Ministeriums – wie auch bei den beiden anderen Punkten – unberücksichtigt gelassen habe. „“Selbst für Außenstehende ist sichtbar, dass dank der Arbeit des Sanierungsbeauftragten Struktur und Leistung des Klinikums deutlich verbessert worden sind. Dass der Sanierungsprozess allerdings beständig weitergehen muss, auch wenn der Vertrag des Beauftragten ausgelaufen ist, liegt in der Natur der Sache““, sagte die Wissenschafts-Staatssekretärin.
Gerichtliche Mediation: „“Wir freuen uns sehr, dass auch der Landesrechnungshof festgestellt hat, dass erfolgreiche Mediation die Gerichte entlasten kann und Einsparpotenziale bietet. Langfristige Verfahren können vermieden und Richter entlastet werden, auch Kosten für Sachverständige oder Zeugen können eingespart werden. Und natürlich bietet eine einvernehmliche Streitbeilegung enorme inhaltliche Vorteile für die Beteiligten““, betonte Justizminister Emil Schmalfuß. „“Wir werden deshalb weiterhin intensiv den Ausbau der gerichtlichen und der außergerichtlichen Mediation vorantreiben“.“
Bodenschutz und Altlastenproblematik: Die Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR), Dr. Juliane Rumpf, teilt die Auffassung des Landesrechnungshofes, dass die Personalkapazität der unteren Bodenschutzbehörden (uBB) einiger Kreise und kreisfreien Städte zu gering bemessen sei. Diesem Umstand könne – wie vom Landesrechnungshof vorgeschlagen – durch Fremdvergabe von Leistungen an Sachverständige begegnet werden. Dies setze allerdings voraus, dass die unteren Bodenschutzbehörden mit entsprechenden Sachmitteln ausgestattet seien. Das MLUR werde die uBB im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel weiterhin unterstützen, allerdings müsse aufgrund der angespannten Haushaltslage derzeit ein Schwerpunkt bei der Erstbewertung und Gefahrerforschung von Altlastverdächtigen Flächen gesetzt werden, teilte die Ministerin mit.
Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF): „“Ich freue mich über die guten Noten des Landesrechnungshofes““, sagte Ministerin Dr. Juliane Rumpf. Wichtig für die SHLF sei jetzt, dass an den von der Landesregierung und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vorgegebenen Zielen nicht vorschnell Kurskorrekturen vollzogen werden. Dies gelte für den zugesagten Betriebskostenzuschuss bis zum Jahre 2012 ebenso wie für eine Fortführung der besonderen Gemeinwohlleistungen auf der Basis der bis zum Jahre 2014 abgeschlossenen Zielvereinbarung. „“Die Landesforsten haben, stärker als die Privatwälder, nach wie vor besondere Allgemeinwohlverpflichtungen. Diese müssen finanziell abgegolten werden. Das gilt für den ErlebnisWald Trappenkamp und die zwei Jugendwaldheime ebenso wie für die Nutzungsverzichte zugunsten des Naturschutzes oder die Ausbildung des Forstwirtnachwuchses im eigenen Lande““, stellte die Ministerin fest.
Schulen in freier Trägerschaft: Die Auffassung des Landesrechnungshofes, es gebe für Schulen in freier Trägerschaft „ohne sachliche Begründung“ unterschiedliche Zuschüsse, sei falsch, heißt es in einer Erklärung des Bildungsministeriums. Die Berechnung der Schülerkostensätze für die deutschen Ersatzschulträger erfolge grundsätzlich nach einem übereinstimmenden Prinzip (durchschnittliche Kosten der öffentlichen Schule der vergleichbaren Schulart). Lediglich die Waldorfschulen erhielten eine zwar auf diesem Prinzip aufbauende, aber mit einem Zuschlag versehende Bezuschussung. Das Berechnungsprinzip für die dänischen Schulen weicht nach Angaben des Ministeriums allein im Hinblick auf die Anpassung der Schülerkostensätze an die aktuelle Entwicklung der Personal- und Sachkosten ab. Diese Abweichung sei dem Minderheitenstatus geschuldet. Das Bildungsministerium strebt an, zu einem einheitlichen Berechnungssystem der Schülerkostensätze sowohl für die Ersatzschulen des Dänischen Schulvereins als auch der übrigen Ersatzschulträger zu gelangen.