Lübeck Lupe

Flughafen Lübeck GmbH – Planfeststellungsverfahren / Kranichschutz

Flughafen02
Die Flughafen Lübeck GmbH sieht es nach intensiver, juristischer Überprüfung durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Köchling & Krahnefeld als unausweichlich an, gegen zwei der insgesamt zwölf Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung der Start- und Landebahn und des Taxiways „C“ einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz beim OVG Schleswig einzureichen.

Ziel der Klage ist es, die sich ergebenden baulichen und betrieblichen Beschränkungen durch die in den Nebenbestimmungen enthaltenen Kranichschutz-Auflagen auszuräumen…„Der am 23.02.2005 eingereichte Antrag richtet sich“ – so der Geschäftsführer der Flughafen Lübeck GmbH – „nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss insgesamt, der zum weitaus überwiegenden Maße die Interessen der Flughafen Lübeck GmbH für die Durchführung der Baumaßnahmen voll berücksichtigt, sondern lediglich gegen zwei Nebenbestimmungen, die die Baumaßnahmen erheblich beeinträchtigen. Aufgrund der überwiegend positiven Erfolgschancen eines entsprechenden Verfahrens bin ich als Geschäftsführer der Flughafen Lübeck GmbH gehalten, alle Maßnahmen zu unternehmen, die zum Wohle der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Leider ist dies im vorliegenden Fall nur durch einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz bzw. durch Einreichung einer Klage möglich.“

Zu weiteren inhaltlichen und juristischen Auskünften hinsichtlich des Antrages steht ihnen Herr Dr. Krahnefeld zur Verfügung (Tel.: 040/ 82225760).