Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß: Gegen das Zwei-Klassen-Internet
Wir erleben in diesen Tagen, welche immense Bedeutung der gleichberechtigten Informationsverbreitung im Internet zukommt, Online-Dienste haben wesentlich mit die jüngsten Entwicklungen in der arabischen Welt getragen. Es kommt darauf an, diese Technik und den Zugang zu ihr so zu gestalten, dass demokratische Grundprinzipien unserer Gesellschaft dadurch nicht geschwächt sondern gestärkt werden. Der unbeschränkte Zugang zu Informationen und die Möglichkeit, Informationen frei verbreiten zu können, sind zentrale Grundrechte. Sie müssen auch im Netz gelten – ohne Wenn und Aber.Worum geht es bei der Netzneutralität? Mit dem Begriff Netzneutralität ist die Gleichbehandlung aller Internetnutzer durch den Zugangsanbieter oder in neudeutsch „provider“ gemeint. Oder anders ausgedrückt: der diskriminierungsfreie Transport von Daten und die Gleichbehandlung aller Datenpakete. Die unvergleichliche Erfolgsgeschichte des Internets als ein offenes und demokratisches System, war nur durch die Wahrung des Prinzips der Netzneutralität möglich.
Datenpakete wurden bislang gleichberechtigt im Netz transportiert, ungeachtet ihres Inhaltes, des Absenders oder des Empfängers. Wir können aber nicht darauf vertrauen, dass dies so bleibt. Globale Konzerne, darunter auch große deutsche Unternehmen, haben sich in die Startlöcher begeben und haben angefangen, das grundlegende Prinzip der Netzneutralität, zu hinterfragen. Wir stehen also vor der Entscheidung, ob wir es rein wirtschaftlichen Interessen überlassen oder ob wir die demokratische Entwicklung des Netzes schützen wollen.
Die Meinung meiner Fraktion, auf deren Antrag hin im Bundestag auch diese Debatte geführt wird, ist eindeutig: Wir wollen den demokratischen Charakter des Netzes schützen und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken, statt schwächen.
Wir wehren uns eindeutig gegen ein „Zwei-Klassen-Internet“, bei dem die Informationen desjenigen, der mehr zahlt, schneller fließen. Dies ist aus unserer Sicht auch verfassungsrechtlich geboten. Mit dieser Meinung stehen wir nicht alleine dar: Auch die Europäische Kommission hat die Bedeutung der Netzneutralität für unsere modernen Informations-und Wissensgesellschaften erkannt: Sie hat das Prinzip der Netzneutralität in ihrer Digitalen Agenda 2020 explizit als schützenswert erwähnt und eine Konsultation zur Frage nach den Möglichkeiten des Schutzes angestoßen.
Bei Einführung von differenzierten Preismodellen müsste entweder generell eine Identifizierungspflicht eingeführt oder aber die Datenpakete hinsichtlich Art, Umfang und Inhalten analysiert werden.
Für bestimmte Bereiche von Onlinedienstleistungen gibt es bereits eine starke Konzentration auf wenige Anbieter. Bei den Suchmaschinen hat Google in Deutschland einen Anteil von 90 Prozent. Durch diese in einigen Ansätzen monopolistischen Strukturen im Netz besteht die Gefahr eines Missbrauchs von Marktmacht.
Der Gesetzgeber muss seiner Regulierungspflicht nachkommen. Mögliche Ansatzpunkte dafür bestehen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Wünschenswert wäre eine Sicherung der Netzneutralität nach einheitlichen Standards in Europa. Auf nationaler Ebene bestehen Einflussmöglichkeiten, über die Bundesnetzagentur und das Telekommunikationsgesetz.
Etwas verwundert war ich von dem Antrag der Union: So wurde im Koalitionsvertrag auf Bundesebene noch vereinbart: Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.
Diese Notwendigkeit besteht heute zweifellos. Dass sie nun im vorliegenden Antrag auf die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ verweisen, verwirrt, auch angesichts der Tatsache, dass in dem von allen Fraktionen gemeinsam entworfenen Einsetzungsantrag explizit festgehalten werden wird, dass die Kommission „unabhängig von und zusätzlich zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren“ die Fragen der digitalen Welt beleuchtet.
Das Internet als Freiheitsmedium zu sichern ist eine zentrale Voraussetzung für Veränderungen in unserer Welt.