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Lübeck Lupe

Fraktion21 fordert stärkere Regulierung der E-Scooter-Nutzung für Lübeck

Die E-Roller liegen auf Bürgersteigen herum, blockieren Zuwege, werden mitten auf Wanderwegen zurückgelassen oder beanspruchen gleich zwei Fahrradbügel, weil sie quer geparkt werden. Viele Lübeckerinnen und Lübecker sind genervt von den E-Scootern. Hierzu erklären die Fraktionsmitglieder Anka Grädner und Wolfgang Liedtke: „Die Anbieter von E-Scootern setzen darauf, dass sie den öffentlichen Raum kostenfrei und unbeschränkt nutzen können. Falsch abgestellte E-Scooter tragen jedoch immer wieder zu Behinderungen und Belästigungen von Bürgerinnen und Bürgern bei und können gerade auch für Menschen mit Behinderungen und auch Kindern zu unfallträchtigen Situationen führen. Es bedarf daher klarerer Regeln, wo die Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, ohne andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Darüber hinaus hat eine Hamburger Studie den Zusammenhang zwischen Alkoholeinfluss und der Unfallgefahr sowie den daraus resultierenden Verletzungen untersucht. Dabei kam heraus, dass keine der Personen, die mit dem E-Scooter verunglückten und sich dabei Verletzungen zuzogen, einen Helm trug. Sowohl die Unfälle als auch die Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol ereigneten sich vielfach an Wochenenden und in den Abend- und Nachtstunden.

Was Lübeck fehlt, ist die Bereitschaft, bestehende Denkmuster infrage zu stellen und von anderen zu lernen:

 

Die Städte Düsseldorf und Köln haben Nachtfahrverbote für E-Scooter geprüft. Aufgrund der vielen nächtlichen Unfälle dürfen in Oslo nachts keine E-Scooter mehr vermietet werden. Helsinki hat nachts die Höchstgeschwindigkeit auf 15 Kilometer pro Stunde reduziert und der Deutsche Städtetag hat eine automatische Drosselung der Geschwindigkeit von E-Scootern in Bereichen wie Fußgängerzonen gefordert.

 

Es ist zwar unstrittig, dass Regelungen zur Helmpflicht und zu strengerer Promillegrenze nur der Bund erlassen kann. Aber die bereits zwischen dem Stadtverkehr Lübeck und den fünf E-Scooter-Anbietern abgeschlossene Qualitätsvereinbarung wird der Problematik nicht gerecht. Die Stadt sollte nicht nur auf bundeseinheitliche Regelungen hoffen, sondern klar eigene Vorgaben definieren und auf zügige Umsetzung drängen. Gemeinsam mit den Verleihern sind konkrete Maßnahmen zu beschließen (z. B. das Angebot von Helmen und Fahrstunden). Die Wirkung der umgesetzten Maßnahmen ist regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf nachzujustieren.“

 

Die Fraktion21 legt in einer Anfrage an die Verwaltung einen Fragenkatalog und konkrete Handlungsempfehlungen vor